Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung heißt „Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung“ und gehört zur Filmförderung der FFA. Sie unterstützt die Entwicklung von Filmprojekten, zum Beispiel bei Stoffbeschaffung, Drehbuchentwicklung und anderen Vorarbeiten für die Produktion. Gefördert werden herausragende Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, auch Animations-, Experimental- und hybride Formen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gegeben. Es können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, in einem besonderen Ausnahmefall für sehr aufwändige Animationsfilme bis zu 150.000 Euro.
Der Antrag muss über das Online-Antragstool im FFA-Serviceportal gestellt werden. Dafür müssen alle Unterlagen vollständig und fristgerecht hochgeladen werden. Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nach der Einreichung prüft die FFA den Antrag formal und danach entscheidet eine Jury. Mit den Projektarbeiten darf grundsätzlich erst nach der Antragstellung und nach dem Förderbescheid begonnen werden.
Für die Förderung gelten klare Regeln zu Finanzierung, Kalkulation und Nachweisen. Es gibt Vorgaben zu Eigenanteil, Kosten, Belegen und Projektkonto. Auch die Ergebnisse der Projektentwicklung müssen später zur Prüfung vorgelegt werden. Wenn das Projekt in eine nächste Förderstufe gehen soll, muss die finale Fassung rechtzeitig zur Abnahme vorliegen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Herstellerinnen und Hersteller von Filmprojekten, die ein Projekt inhaltlich und organisatorisch weiterentwickeln wollen. Im Bereich Dokumentarfilm können auch Autorinnen, Autoren, Regisseurinnen und Regisseure einen Antrag stellen. Sinnvoll ist sie vor allem für Projekte mit hoher künstlerischer Qualität und deutlicher deutscher kultureller Prägung. Für Dokumentarfilme gelten zusätzlich bestimmte Voraussetzungen an die antragstellenden Personen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 29.09.2026
- Ansprechpunkt
- FFA - Filmförderungsanstalt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Das Projekt muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung haben.
- Gefördert werden herausragende Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme.
- Auch Animations-, Experimental- und hybride Formen können gefördert werden.
- Es müssen vollständige Unterlagen in deutscher Sprache eingereicht werden.
- Der Antrag muss über das FFA-Serviceportal gestellt werden.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Anträge nach der Frist werden der übernächsten Fördersitzung zugeordnet.
- Mit den Projektarbeiten darf grundsätzlich nicht vor Antragstellung begonnen werden.
- Kosten vor dem Förderbescheid werden grundsätzlich nicht anerkannt.
- Die Förderung kann entfallen, wenn die Finanzierung nicht rechtzeitig nachgewiesen wird.
- Anbieter der Förderung
- FFA - Filmförderungsanstalt
- Thema der Förderung
- Filmförderung
- Entwicklungsförderung
- Projektentwicklungsförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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