Zuschuss

FFA-Förderung: Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung

Die Förderung soll die Entwicklung von herausragenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen unterstützen. Sie hilft bei der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung und -entwicklung sowie bei weiteren vorbereitenden Schritten vor der Produktion. Ziel ist es, Qualität und Innovation zu stärken und neue Formen des filmischen Erzählens zu ermöglichen.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 29.09.2026   Quelle: FFA - Filmförderanstalt Förderregion: bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Entwicklung von herausragenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen unterstützen. Sie hilft bei der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung und -entwicklung sowie bei weiteren vorbereitenden Schritten vor der Produktion. Ziel ist es, Qualität und Innovation zu stärken und neue Formen des filmischen Erzählens zu ermöglichen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Herstellerinnen sinnvoll, die ein filmisches Projekt mit deutlicher deutscher kultureller Prägung entwickeln wollen. Bei Dokumentarfilmen können auch Autorinnen und Regisseurinnen die Förderung beantragen. Sinnvoll ist sie für erfahrene Antragstellerinnen, die bereits ein anerkennungsfähiges Referenzwerk vorweisen können und die Rechte am Stoff besitzen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben. Für die Projektentwicklung können in der Regel bis zu 100.000 Euro bewilligt werden, in begründeten Ausnahmefällen bei besonders aufwändigen Animationsfilmen bis zu 150.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt digital über das FFA-Serviceportal, und über die Vergabe entscheidet eine Jury.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zur jeweiligen Einreichfrist im Online-Antragsportal eingereicht werden; als letzte erkennbare Einreichungsfrist ist der 29.09.2026 genannt. Anträge nach 23:59 Uhr der Frist werden automatisch erst der übernächsten Fördersitzung zugeordnet. Individuelle Beratungsgespräche sollten spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Einreichtermin stattfinden. Die Ergebnisse der geförderten Maßnahme müssen spätestens ein Jahr nach Erlass des Zuwendungsbescheids zur Prüfung vorgelegt werden, und der Verwendungsnachweis ist in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Abnahme einzureichen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht berücksichtigt werden unvollständige Anträge. Ebenfalls problematisch sind Anträge, die die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, zum Beispiel wenn kein ausreichendes Referenzwerk vorliegt, die Rechte am Stoff nicht nachgewiesen werden oder die erforderliche deutsche kulturelle Prägung fehlt. Hersteller*innen müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent nachweisen; wird dieser durch fehlerhafte Angaben unterschritten, führt das grundsätzlich zum Ausschluss. Veränderungen an der Stoffvorlage nach Ablauf der Einreichfrist sind nicht zulässig. Projektbezogene Kosten vor Antragstellung oder vor dem wirksamen Zuwendungsbescheid sind grundsätzlich nicht förderfähig, wenn kein genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt. Außerdem sind Vorhaben nicht förderfähig, wenn sie verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten, einen pornographischen oder gewaltverherrlichenden Schwerpunkt haben oder religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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