Zuschuss

FFA-Förderung: Kinoförderung nach FFG

Die Förderung soll Kinos in Deutschland stärken und erhalten. Sie unterstützt Vorhaben, die die Qualität, Funktion, Sicherheit und Attraktivität von Kinos verbessern oder die Kinostruktur vor Ort sichern. Außerdem können auch Beratung und Maßnahmen zur Filmbildung junger Menschen gefördert werden.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 08.10.2026   Quelle: FFA - Filmförderanstalt Förderregion: bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kinos in Deutschland stärken und erhalten. Sie unterstützt Vorhaben, die die Qualität, Funktion, Sicherheit und Attraktivität von Kinos verbessern oder die Kinostruktur vor Ort sichern. Außerdem können auch Beratung und Maßnahmen zur Filmbildung junger Menschen gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen oder Unternehmen, die in Deutschland ein Kino betreiben. Bei Neuerrichtung oder Wiedereröffnung eines Kinos können auch zukünftige Kinobetreibende gefördert werden, wenn sie einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen können. Besonders passend ist die Förderung für Kinos mit Modernisierungsbedarf, für neue oder wiedereröffnete Standorte sowie für Vorhaben zu Beratung, Barrierefreiheit oder Filmbildung.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt vor allem als Zuschuss. Bei Modernisierung, Verbesserung, Neuerrichtung und Wiedereröffnung kann die Förderung bis zu 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten betragen, meist als Kombination aus 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent zinslosem Darlehen; bei Barrierefreiheit ist auch ein reiner Zuschuss möglich. Für Beratung von Kinos und für Filmbildung junger Menschen gibt es Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 5.000 Euro; außerdem kann bei bestimmten älteren Darlehen statt neuer Förderung ein Teilerlass einer Restschuld beantragt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge können laufend digital eingereicht werden, die Entscheidung erfolgt aber zu angekündigten Einreichterminen mit bis zu sechs Fristen pro Kalenderjahr. Für 2026 gelten diese Zeiträume: 19.09.2025 bis 04.12.2025, 05.12.2025 bis 05.02.2026, 06.02.2026 bis 16.04.2026, 17.04.2026 bis 25.06.2026, 26.06.2026 bis 27.08.2026 und 28.08.2026 bis 08.10.2026; für 2027 gelten: 09.10.2026 bis 16.12.2026, 17.12.2026 bis 18.02.2027, 19.02.2027 bis 15.04.2027, 16.04.2027 bis 17.06.2027, 18.06.2027 bis 19.08.2027 und 20.08.2027 bis 21.10.2027. Nach einer Bewilligung muss mit der Maßnahme innerhalb von sechs Monaten begonnen werden; beim Teilerlass ist die Antragstellung ganzjährig möglich, die Maßnahme muss dann innerhalb von zwölf Monaten nach Zustellung des Vorbescheids durchgeführt und nachgewiesen werden, außerdem ist eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen zu beachten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die schon vor dem Bewilligungsbescheid begonnen wurden, sofern kein genehmigter vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt, sowie bereits abgeschlossene Projekte. Ebenfalls ausgeschlossen oder ablehnungsgefährdet sind unvollständige Anträge, nicht fristgerecht nachgereichte Unterlagen, fehlender Nachweis des Maßnahmenbeginns innerhalb von sechs Monaten, fehlende gesicherte Finanzierung oder ein Eigenanteil von unter 20 Prozent. Nicht antragsberechtigt sind Antragstellende mit fälligen Rückständen bei der Filmabgabe; außerdem sind Unternehmen mit nicht erfüllter Rückforderungsanordnung, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie weitere nach AGVO ausgeschlossene Unternehmen oder Sektoren ausgeschlossen. Nicht förderfähig sind unter anderem reine Pflege- und Wartungsmaßnahmen, viele laufende Betriebs- und Personalkosten, Eigenleistungen, Leasing- und Mietkosten, Pauschalen, Gebraucht- und Verbrauchswaren sowie bestimmte nicht förderfähige Anschaffungen. Eine Auszahlung kann versagt oder zurückgestellt werden, wenn Rückstände bei Filmabgabe oder Darlehen bestehen oder wenn in den letzten fünf Jahren bei anderen Förderanträgen vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht wurden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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