Zuschuss

FFA-Förderung: Kinoförderung nach FFG

Die FFA fördert Kinos in Deutschland, damit die Kinolandschaft überall erhalten und verbessert wird. Es geht um Modernisierung, bessere Ausstattung, neue Kinos, Wiedereröffnungen, Beratung und Filmbildung für junge Menschen.

Stand 01.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: FFA - Filmförderanstalt Förderregion: bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die FFA fördert Kinos in Deutschland, damit die Kinolandschaft überall erhalten und verbessert wird. Es geht um Modernisierung, bessere Ausstattung, neue Kinos, Wiedereröffnungen, Beratung und Filmbildung für junge Menschen. Die Förderung kann als Zuschuss, als Darlehen oder in einer Mischung aus beidem gewährt werden. Für Barrierefreiheit gibt es besondere Regeln und oft einen reinen Zuschuss. Anträge werden digital über das Service-Portal der FFA gestellt. Es gibt feste Einreichzeiträume und die Mittel werden nach Reihenfolge des Eingangs und nach Prioritäten vergeben.

Gefördert werden nur Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Nach dem Bewilligungsbescheid muss die Maßnahme innerhalb von sechs Monaten starten. Die Fördermittel müssen innerhalb der Fristen abgerufen und mit Rechnungen belegt werden. Für größere Vorhaben gelten zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel ein Finanzierungsplan, Kostenvoranschläge und bei Bauvorhaben oft eine Kostenermittlung nach DIN 276. Die Förderung kann mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden, aber ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent muss vorhanden sein.

Bei Modernisierung und Verbesserung sind bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten möglich, meist bis 200.000 Euro pro Jahr und Spielstätte. Für Barrierefreiheit und für Neuerrichtungen oder Wiedereröffnungen kann es unter bestimmten Bedingungen bis zu 350.000 Euro geben. Für Beratung und Filmbildung sind bis zu 5.000 Euro als Zuschuss möglich. Es gibt auch die Möglichkeit eines Teilerlasses für eine bestehende Restschuld bei früheren Modernisierungsförderungen. Nicht genutzte Mittel verfallen, und bei falschen Angaben oder Zweckverfehlung kann Geld zurückgefordert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kinobetreibende im Inland, die ihr Kino modernisieren, barrierefrei machen oder wirtschaftlich und technisch verbessern wollen. Auch Personen, die ein Kino neu bauen oder wieder eröffnen möchten, können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Zusätzlich ist die Förderung für Kinos interessant, die Beratung brauchen oder Projekte zur Filmbildung für Kinder und Jugendliche planen. Für zukünftige Kinobetreibende ist sie vor allem bei Neuerrichtung und Wiedereröffnung relevant.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anträge können fortlaufend digital gestellt werden.
    • Es gibt bis zu sechs Einreichzeiträume pro Kalenderjahr.
    • Für den Teilerlass ist die Antragstellung ganzjährig möglich.
  • Ansprechpunkt
    • FFA - Filmförderungsanstalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragstellende betreiben im Inland ein Kino oder wollen dort ein Kino betreiben und den ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
    • Das Vorhaben muss förderfähig sein, zum Beispiel Modernisierung, Barrierefreiheit, Neuerrichtung, Wiedereröffnung, Beratung oder Filmbildung.
    • Die Maßnahme muss noch nicht begonnen haben.
    • Es muss ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent vorhanden sein.
    • Bei Neuerrichtung oder Wiedereröffnung muss eine Strukturverbesserung vorliegen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, die vor dem Bewilligungsbescheid begonnen wurden.
    • Reine Pflege- oder Wartungsmaßnahmen im laufenden Betrieb.
    • Nicht fristgerecht nachgewiesener Maßnahmenbeginn.
    • Fehlende oder unvollständige Antragsunterlagen nach Frist.
    • Nicht förderfähige oder nicht im Bewilligungsbescheid anerkannte Kosten.
  • Anbieter der Förderung
    • FFA - Filmförderungsanstalt
  • Thema der Förderung
    • Kinoförderung
    • Modernisierung, Verbesserung, Neuerrichtung und Wiedereröffnung von Kinos
    • Beratung von Kinos
    • Filmbildung von jungen Menschen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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