Zuschuss

FFA-Förderung: Medialeistungen

Die FFA fördert die Herausbringung von Filmen mit sogenannten Medialeistungen. Das sind Werbezeiten im Fernsehen, im Radio oder bei Video-on-Demand-Anbietern.

Stand 01.07.2026 Nächste Abgabefrist 10.09.2026   Quelle: FFA - Filmförderanstalt Förderregion: bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die FFA fördert die Herausbringung von Filmen mit sogenannten Medialeistungen. Das sind Werbezeiten im Fernsehen, im Radio oder bei Video-on-Demand-Anbietern. Damit kann ein Kinofilm beworben werden. Die Förderung gilt als Zuschuss und wird über das FFA-Serviceportal beantragt. Es gibt feste Sitzungstermine und Einreichfristen.

Für den Antrag müssen mehrere Unterlagen eingereicht werden, zum Beispiel ein Anschreiben, eine Synopsis, ein Finanzierungsplan, eine Kalkulation und ein Marketingkonzept. Auch ein Sichtungslink des Films ist nötig. Der Filmstart muss frühestens zwei Wochen nach dem festgesetzten Entscheidungstermin der FFA liegen. Die Medialeistungen stehen bei bestimmten Anbietern nur unter Vorbehalt der Verfügbarkeit zur Verfügung.

Die Förderung kann für Werbung zum Kinostart genutzt werden. In begrenztem Umfang kann sie auch für die Bewerbung der Videoerstveröffentlichung eingesetzt werden. Dafür müssen die beteiligten Fernsehveranstalter oder Videoabrufdienste ihre Medialeistungen dafür freigeben. Die Förderung basiert auf dem Filmförderungsgesetz und einer Richtlinie der FFA.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Verleihunternehmen gedacht, die regelmäßig Filme in die Kinos bringen. Sinnvoll ist sie vor allem für Unternehmen mit deutschen programmfüllenden Filmen. Auch bestimmte andere Verleihunternehmen können antragsberechtigt sein, wenn sie die geforderten Erfahrungen und Nachweise erfüllen. Nicht geeignet ist die Förderung für Unternehmen, die die Voraussetzungen zur regelmäßigen Tätigkeit nicht erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Letzte Einreichungsfrist: 10.09.2026
  • Ansprechpunkt
    • FFA - Filmförderungsanstalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Regelmäßig tätiges Verleihunternehmen mit Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland
    • In den letzten 12 Monaten mindestens zwei Erstaufführungen von programmfüllenden Filmen mit den geforderten Kopienzahlen
    • Bei neuen Verleihunternehmen: mindestens eine Erstaufführung, mindestens 50.000 Besucher und ein Geschäftsplan für die nächsten 12 Monate
    • Eigenanteil von mindestens 50 Prozent
    • Kinostart frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Entscheidungstermin
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Juristische Personen des privaten Rechts mit direkter oder indirekter Beteiligung öffentlicher juristischer Personen
  • Anbieter der Förderung
    • FFA - Filmförderungsanstalt
  • Thema der Förderung
    • Medialeistungen für die Bewerbung von Kinofilmen und in begrenztem Umfang für die Videoerstveröffentlichung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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