Zuschuss

FFA-Förderung: Zuerkennung von Referenzmitteln für den Verleih programmfüllender Filme

Die Förderung soll Verleihunternehmen unterstützen, die einen erfolgreichen programmfüllenden Film ausgewertet haben. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben und sollen vor allem für den Verleih eines neuen Films genutzt werden.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.03.2027   Quelle: FFA - Filmförderanstalt Förderregion: bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Verleihunternehmen unterstützen, die einen erfolgreichen programmfüllenden Film ausgewertet haben. Die Mittel werden als Zuschuss vergeben und sollen vor allem für den Verleih eines neuen Films genutzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für regelmäßig tätige Verleihunternehmen von Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilmen gedacht. Sinnvoll ist sie für Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die bestimmte Mindestanforderungen bei Erstaufführungen und Besucherzahlen erfüllen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in einem zweistufigen Verfahren. Zuerst werden Referenzmittel zuerkannt, später kann innerhalb von drei Jahren die Auszahlung für ein neues Projekt beantragt werden. Die Höhe richtet sich nach Referenzpunkten aus Besuchererfolg sowie Festival- und Preiserfolgen; die Mittel werden nach dem Verhältnis der erreichten Punkte verteilt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag auf Zuerkennung muss spätestens bis zum 1. März desselben Kalenderjahres gestellt werden. Anträge nach diesem Datum werden erst im folgenden Jahr berücksichtigt; diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Zusätzlich gilt: Der letztmögliche Antragstermin liegt spätestens 15 Monate nach der regulären Erstaufführung.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, an denen öffentliche juristische Personen direkt oder indirekt beteiligt sind. Ausgeschlossen sind außerdem Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind. Ein Antrag kann auch scheitern, wenn der Referenzfilm die nötigen Referenzpunkte nicht erreicht, die erforderlichen Nachweise fehlen oder die gesetzlichen Mindestvorgaben für Erstaufführung, Besucherzahlen und regelmäßige Verleihtätigkeit nicht erfüllt sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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