Zuschuss

FFA-Förderung: Zuerkennung von Referenzmitteln für den Verleih programmfüllender Filme

Die Förderung unterstützt Verleihunternehmen von programmfüllenden Filmen. Es geht um Referenzmittel, die auf Basis des Erfolgs eines Films vergeben werden.

Stand 01.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Quelle: FFA - Filmförderanstalt Förderregion: bundesweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Verleihunternehmen von programmfüllenden Filmen. Es geht um Referenzmittel, die auf Basis des Erfolgs eines Films vergeben werden. Die Förderung läuft in zwei Schritten: Zuerst werden Referenzmittel zuerkannt, später kann die Auszahlung für ein neues Projekt beantragt werden. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Antrag muss über das FFA-Serviceportal gestellt werden.

Wichtig ist, dass der Referenzfilm erfolgreich ausgewertet wurde. Die Höhe der Förderung hängt von der erreichten Punktzahl, der Zahl der Anträge und dem verfügbaren Budget ab. Die Mittel werden einmal im Jahr vergeben, meist Ende Mai. Für die Antragstellung gibt es feste Fristen und mehrere Nachweise sind nötig.

Für die Berechnung zählen vor allem Besuchererfolge und Festivalerfolge. Es gibt Obergrenzen bei Besuchern und Referenzpunkten. Auch Zweit- und Drittmeldungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Förderung basiert auf den Regeln des Filmförderungsgesetzes und einer Richtlinie der FFA.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für regelmäßig tätige Verleihunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Sie passt besonders für Unternehmen, die programmfüllende Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- oder Animationsfilme verleihen. Auch neue Verleiher können unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden. Nicht geeignet ist sie für bestimmte juristische Personen mit Beteiligung der öffentlichen Hand.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 1. März desselben Kalenderjahres
    • letztmöglicher Antragstermin: spätestens 15 Monate nach der regulären Erstaufführung
  • Ansprechpunkt
    • FFA - Filmförderungsanstalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • erfolgreich ausgewerteter Referenzfilm
    • regelmäßig tätiges Verleihunternehmen mit Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland
    • mindestens zwei programmfüllende Filme mit Erstaufführung und ausreichender Kopienzahl
    • bei erstmaliger Tätigkeit: mindestens 15 Kopien und mindestens 50.000 Besucher
    • erforderliche Referenzpunkte durch Besuchererfolg oder Festivalerfolg
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • juristische Personen des privaten Rechts mit direkter oder indirekter Beteiligung einer oder mehrerer juristischer Personen des öffentlichen Rechts
    • Antrag nach dem 1. März wird erst im folgenden Jahr berücksichtigt
  • Anbieter der Förderung
    • FFA - Filmförderungsanstalt
  • Thema der Förderung
    • Filmförderung
    • Verleihförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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