Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll talentierte neue Produktionsfirmen in Bayern in ihrer frühen Unternehmensphase stärken. Ausgezeichnet werden Gründerpersönlichkeiten mit überzeugendem unternehmerischem Potenzial, die eine tragfähige und entwicklungsfähige Produktionsfirma aufbauen oder innovative Geschäftsmodelle verfolgen. Damit soll der filmische Nachwuchs am Standort Bayern unterstützt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen aus der Film-, Fernseh- und Serienproduktion mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. Das Unternehmen muss neu gegründet sein und vollständig den Gründerinnen und Gründern gehören. Geeignet ist die Förderung für Firmen, die eigene audiovisuelle Produktionen entwickeln, herstellen und auswerten wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Preis in Form eines Geldbetrags. Pro Jahr stehen insgesamt 180.000 € zur Verfügung, die an mindestens zwei und höchstens drei Firmen vergeben werden können, in der Regel mit je 60.000 € pro Firma. Das Geld darf für unternehmensbezogene Kosten wie Verwaltung, Beratung, Buchhaltung, Miete, Infrastruktur, Professionalisierung, Markterschließung und Entwicklung verwendet werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Abgabefrist ist der 25.09.2026. Anträge können einmal pro Jahr in dem genannten Zeitraum eingereicht werden. Die Unterlagen müssen spätestens bis 24:00 Uhr am letzten Tag der Frist eingegangen sein.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht berücksichtigt werden Anträge, die verspätet eingehen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen oder kleinen Unternehmen sind, nicht in Bayern ansässig sind oder nicht vollständig den Gründerinnen und Gründern gehören. Ebenfalls ausgeschlossen sind Firmen, deren Gründung zum Einreichschluss weniger als sechs Monate oder mehr als drei Jahre zurückliegt, deren Geschäftszweck nicht auf eigene audiovisuelle Produktionen ausgerichtet ist oder die keine echte Neugründung sind. Außerdem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn kein Gründungsgesellschafter in maßgeblicher unternehmerischer Funktion tätig ist, wenn keine einschlägige Produktionserfahrung bei mindestens einer Gründerperson vorliegt oder wenn das Unternehmen oder die Gesellschafter bereits jeweils einen dritten Langspielfilm, langen Dokumentarfilm oder ein vergleichbares serielles Format produziert haben.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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