Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Gefördert werden Filmfestivals in ganz Bayern, besonders auch in ländlichen Regionen. Ein Filmfestival muss an einem Ort stattfinden, regelmäßig wiederkehren und mindestens drei Tage hintereinander laufen. Es braucht außerdem ein künstlerisch-kuratorisches Konzept und ein klares Festivalprofil. Dazu gehört auch ein begleitendes Rahmenprogramm, zum Beispiel Gespräche mit dem Publikum, Diskussionen, Preisverleihungen oder andere Veranstaltungen.
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Anträge können zu zwei Terminen im Jahr eingereicht werden und müssen rechtzeitig beim FFF Bayern eingehen. Mit dem Vorhaben darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Nach Eingang eines vollständigen Antrags ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn grundsätzlich erlaubt.
Über die Anträge berät der FFF Bayern nach Anhörung eines Expertenausschusses. Die Bewilligung und Abwicklung laufen über die LfA Förderbank Bayern. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Für die Förderung gelten besondere Leitlinien und weitere Merkblätter.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Veranstalter von Filmfestivals, die in Bayern arbeiten und ein professionell geplantes Festival durchführen. Sie passt besonders zu Personen und Organisationen, die ein kulturelles Filmfestival mit Rahmenprogramm organisieren. Auch Kinobetreiber können gefördert werden, wenn sie außerhalb ihres Kinobetriebs ein solches Festival durchführen. Wichtig ist, dass das Vorhaben die Förderkriterien erfüllt und noch nicht begonnen wurde.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 28.09.2026
- Ansprechpunkt
- FFF - FilmFernsehFonds Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Filmfestival in Bayern, besonders in ländlichen Regionen
- örtlich durchgeführte, wiederkehrende Veranstaltung
- mindestens drei Tage hintereinander
- künstlerisch-kuratorische Gestaltung
- programmatisches Festivalprofil
- begleitendes Rahmenprogramm
- Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- mögliche Ausschlusskriterien
- Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck bereits Mittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Bayern genutzt werden
- Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben
- Kinobetreiber nur antragsberechtigt, wenn das Filmfestival außerhalb des Kinobetriebs stattfindet
- Anbieter der Förderung
- FFF - FilmFernsehFonds Bayern
- Thema der Förderung
- Film und Fernsehen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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