Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger Computerspiele, die kulturell oder pädagogisch bedeutsam sind. Außerdem soll sie Innovationen fördern, die bayerische Gamesbranche stärken und zu einer vielfältigen Kulturlandschaft beitragen. Auch die Nachwuchsförderung spielt eine wichtige Rolle.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Personen, Unternehmen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die hauptberuflich digitale Spiele entwickeln oder vertreiben. Für Prototypen und Produktion kommen in der Regel juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften infrage, bei Konzepten auch natürliche Personen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern oder der glaubhafte Nachweis, dass diese bis zur ersten Auszahlung dort bestehen wird.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung umfasst mehrere Formen: Für die Konzeptentwicklung gibt es Zuschüsse von bis zu 30.000 € für weniger erfahrene Antragsteller und bis zu 40.000 € für erfahrene Studios. Für die Prototypenentwicklung gibt es entweder Zuschüsse von bis zu 200.000 € oder bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen von bis zu 350.000 €. Für die Produktion gibt es bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen, in der Regel bis zu 500.000 €, bei Nachwuchsprojekten mit erhöhtem Förderanteil bis maximal 250.000 €.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Als Abgabefrist ist der 30.11.2026 genannt. Die digitalen Antragsdaten und das unterschriebene Antragsformular müssen spätestens am letzten Tag der Einreichfrist bis 24:00 Uhr im Onlineportal eingegangen sein. Gehen Unterlagen später ein, wird der Antrag erst in der nächsten Sitzung berücksichtigt. Für Erstantragsteller ist vor der Antragstellung ein verpflichtendes Beratungsgespräch erforderlich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht antragsberechtigt sind Studierende in einem Bachelorstudiengang und Schüler. Nicht gefördert werden Projekte, die für die XR-Förderung vorgesehen sind, gegen Verfassung oder Gesetze verstoßen, sittliche oder religiöse Gefühle verletzen oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Spiele, die voraussichtlich eine Altersfreigabe über „ab 16 Jahren“ erhalten, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit nicht erfüllter Rückforderungsanordnung aus früheren Beihilfeentscheidungen sowie Vorhaben, die bereits aus anderen Mitteln des Freistaats Bayern gefördert werden. Anträge für denselben Vorhabenabschnitt können grundsätzlich nur einmal eingereicht werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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