Darlehen

FFF-Förderung: Internationale Kinofilme und Serien

Aus dem Sonderprogramm Internationale Koproduktionen können beim FFF Bayern nach Ziffer 3 der Richtlinien für die Herstellung von Kinofilmen und Serien Anträge auf bedingt rückzahlbare Darlehen gestellt werden. Die Förderung kann bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen.

Stand 01.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: FFF - FilmFernsehFonds Bayern Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung richtet sich an internationale Koproduktionen von Kinofilmen und Serien. Es können bedingt rückzahlbare Darlehen beantragt werden. Die Förderung kann bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen. Für Koproduktionen liegt der Höchstbetrag bei 2 Millionen Euro für Kinofilme und Serien. Der Antrag wird über das Online-Antragsportal gestellt. Vorher soll der Kontakt mit dem zuständigen Förderreferat aufgenommen werden. Für den Antrag müssen mehrere Unterlagen eingereicht werden, zum Beispiel ein Vertrag oder Deal Memo, das Drehbuch, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan und Nachweise zu den Rechten. Über die Förderung entscheidet ein Sonderausschuss für internationale Produktionen. Auch die weitere Abwicklung läuft über das Online-Antragsportal. Es gibt besondere Regeln für internationale Koproduktionen und für die Förderung über einen ausführenden Produzenten. Die Produktion muss für eine internationale Auswertung geeignet sein. Die genauen Bedingungen stehen in den Leitlinien und Richtlinien des FFF Bayern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Besonders passend ist sie für internationale Kinofilme und Serien mit Koproduktionspartnern aus dem Ausland. Auch ausführende Produzenten können unter bestimmten Bedingungen einen Antrag stellen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • jederzeit möglich
  • Ansprechpunkt
    • FFF - FilmFernsehFonds Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
    • internationale Koproduktion mit deutschem Produzenten
    • Kinofilme mit mindestens einem Koproduktionspartner aus einem nicht deutschsprachigen Land
    • für internationale Auswertung bestimmt und geeignet
    • Kinofilme mit Gesamtherstellungskosten von mindestens 5 Millionen Euro
    • Serien mit Herstellungskosten pro Episode von mindestens 1,2 Millionen Euro bei 60 Minuten Länge oder 20.000 Euro pro Minute bei anderen Längen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • FFF - FilmFernsehFonds Bayern
  • Thema der Förderung
    • internationale Kinofilme und Serien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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