Darlehen

FFF-Förderung: Internationale Kinofilme und Serien

Aus dem Sonderprogramm Internationale Koproduktionen können beim FFF Bayern nach Ziffer 3 der Richtlinien für die Herstellung von Kinofilmen und Serien Anträge auf bedingt rückzahlbare Darlehen gestellt werden. Die Förderung kann bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: FFF - FilmFernsehFonds Bayern Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll internationale Kinofilme und Serien unterstützen, die für eine internationale Auswertung bestimmt und geeignet sind. Sie hilft dabei, die Herstellung solcher Produktionen zu finanzieren. Gefördert werden internationale Koproduktionen im Rahmen der bayerischen Film- und Fernsehförderung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Bei internationalen Koproduktionen ist ein deutscher Produzent erforderlich, damit ein Antrag gestellt werden kann. Auch ausführende Produzenten in Deutschland können unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in erster Linie als bedingt rückzahlbares Darlehen und kann bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen, höchstens jedoch 2 Millionen Euro. In bestimmten Fällen kann für ausführende Produzenten auch ein Zuschuss möglich sein. Die Antragstellung ist jederzeit über das Online-Antragsportal möglich, vorher muss das Projekt mit dem zuständigen Förderreferat abgestimmt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Vor der Antragstellung muss das Projekt dem zuständigen Förderreferat vorgestellt werden. Eine Entscheidung erfolgt in der Regel etwa vier Wochen nach Antragstellung, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden. Projekte, die schon dem allgemeinen Vergabeausschuss vorgelegen haben, können nicht für dieses Sonderprogramm eingereicht werden. Internationale Koproduktionen ohne deutschen Produzenten sind nicht antragsfähig. Bei Kinofilmen muss außerdem mindestens ein Koproduktionspartner aus einem nicht deutschsprachigen Land beteiligt sein. Nicht geeignet sind Kinofilme oder Serien, die nicht für eine internationale Auswertung bestimmt und geeignet sind. Kinofilme mit Gesamtherstellungskosten unter 5 Millionen Euro erfüllen die Voraussetzungen nicht. Bei Serien sollen die Herstellungskosten pro Episode mindestens 1,2 Millionen Euro bei 60 Minuten Länge oder 20.000 Euro pro Minute bei anderen Längen betragen. Eine Kumulierung mit regulären FFF-Fördermitteln ist nicht möglich. Bei Anträgen von ausführenden Produzenten sollen Projekte mit weniger als 500.000 Euro Herstellungskosten nicht gefördert werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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