Darlehen

FFF-Förderung: Projektentwicklung

Vor der eigentlichen Produktionsphase können Produzent*innen sowohl für Kino- als auch für Fernsehfilme und serielle Fernsehformate Projektentwicklungsförderung beantragen. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen vergeben.

Stand 01.07.2026 Nächste Abgabefrist 17.03.2027   Quelle: FFF - FilmFernsehFonds Bayern Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Entwicklung von Film- und Fernsehprojekten vor der eigentlichen Produktion. Sie ist für Kino- und Fernsehfilme sowie für serielle Fernsehformate gedacht. Die Förderung wird als zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben. Sie kann bis zu 70 Prozent der kalkulierten Projektentwicklungskosten abdecken. Für Kino- und Fernsehfilme liegt der Höchstbetrag bei 100.000 Euro. Für serielle Formate liegt der Höchstbetrag bei 150.000 Euro. Wenn später auch Produktionsförderung bewilligt wird, wird das Darlehen darauf angerechnet. Ein Antrag ist nur über das Online-Antragsportal möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Produzentinnen und Produzenten, die ein Film- oder Serienprojekt entwickeln wollen. Sie passt besonders, wenn schon ein Drehbuch, ein Konzept und eine erste Finanzierung vorbereitet werden sollen. Wichtig ist auch, dass das Vorhaben einen Bezug zu Bayern hat und der Förderbetrag möglichst in Bayern verwendet wird. Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 17.03.2027
  • Ansprechpunkt
    • FFF - FilmFernsehFonds Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Produzentinnen und Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
    • Für Kino- und Fernsehfilme muss ein Drehbuch oder eine verfilmbare Drehvorlage beigefügt werden.
    • Für serielle Formate müssen ein Serienkonzept, ein Drehbuch für die erste Episode und Outlines für die weiteren Episoden beigefügt werden.
    • Es müssen außerdem eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis über den Erwerb der Verfilmungsrechte und ein Realisierungskonzept eingereicht werden.
    • Der Förderbetrag soll möglichst in Bayern verwendet werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Durch die Förderung der Projektentwicklung entsteht kein Rechtsanspruch auf weitere Förderung für das Vorhaben.
  • Anbieter der Förderung
    • FFF - FilmFernsehFonds Bayern
  • Thema der Förderung
    • Film und Fernsehen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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