Zuschuss

FFF-Förderung: Talentfilm

Die Förderung unterstützt Talentfilme als besondere Form der Produktionsförderung. Sie soll Filmprojekte von Nachwuchsfilmschaffenden ermöglichen und dabei auch die Herstellung von Abschluss- und Debütfilmen fördern.

Stand 12.07.2026 Nächste Abgabefrist 21.09.2026   Quelle: FFF - FilmFernsehFonds Bayern Förderregion: Bayern

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Talentfilme als besondere Form der Produktionsförderung. Sie soll Filmprojekte von Nachwuchsfilmschaffenden ermöglichen und dabei auch die Herstellung von Abschluss- und Debütfilmen fördern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Studierende und Absolventinnen und Absolventen bayerischer Film- und Fernsehochschulen sowie Hochschulen. Auch andere talentierte Filmschaffende mit abgeschlossener Schul- oder Berufsausbildung und praktischer Erfahrung in der Filmbranche können gefördert werden. Nicht geeignet ist die Förderung für Personen, die noch eine Filmhochschule anstreben.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt Zuschüsse für Talentfilme. Gefördert werden Abschlussfilme, Debütfilme und in einem eigenen Bereich auch erste Filmprojekte anderer talentierter Filmschaffender. Für bestimmte Projekte kann zusätzlich eine Bürgschaft über den Bayerischen BankenFonds beantragt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es gibt mehrere Einreichfristen: 01. Juni 2026 bis 15. Juni 2026, 07. September 2026 bis 21. September 2026 und 11. Januar 2027 bis 25. Januar 2027. Zu diesen Fristen gehören jeweils feste Termine für die Vergabesitzung: 29. Juli 2026, 11. November 2026 und 17. März 2027. Außerdem ist vor der Einreichung eine Beratung bis spätestens 14 Tage vor Ende der jeweiligen Frist nötig.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Studierenden-Trainingsfilme. Bei Debütfilmen darf der Abschluss zum Zeitpunkt des Antrags nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Für die Förderung müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden; fehlen sie, kann der Antrag abgelehnt werden. Außerdem müssen mindestens 100 % der beantragten Fördersumme in Bayern ausgegeben werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.