Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den Verleih und Vertrieb von Filmen. Es geht vor allem um programmfüllende Kinofilme, die in Bayern gefördert wurden. Für passende Vorhaben kann ein bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann bis zu 50 % der nachgewiesenen Verleih- oder Vertriebskosten abdecken. Der Höchstbetrag liegt bei 250.000 Euro.
Für bestimmte Vorhaben können auch Zuschüsse möglich sein, zum Beispiel für Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit wichtigen Filmpreisen. Außerdem gibt es einen Hinweis auf eine mögliche Mitfinanzierung über den Bayerischen BankenFonds, wenn ein Film wirtschaftlich besonders erfolgreich sein könnte. Anträge für die Verleihförderung werden über ein Online-Portal eingereicht. Wenn die Maßnahme schon vor der Einreichung beginnt, müssen die Kosten vorher schriftlich gemeldet und genehmigt werden.
Für den Antrag müssen Unterlagen wie eine Sichtungsmöglichkeit des fertigen Films, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis über die Verwertungsrechte und ein Marketingkonzept eingereicht werden. Die Förderung ist Teil der Filmförderung in Bayern und wird vom FFF Bayern betreut.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Verleih- und Vertriebsfirmen, die Filme in den Markt bringen oder besser vermarkten wollen. Besonders passend ist sie für Filme mit Bezug zu Bayern oder für Vorhaben mit guten Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg. Auch Firmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Sie ist vor allem dann interessant, wenn hohe Kosten für Werbung, Marketing oder andere Verleihmaßnahmen anfallen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 17.03.2027
- Ansprechpunkt
- FFF - FilmFernsehFonds Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Verleih und Vertrieb von insbesondere in Bayern geförderten programmfüllenden Kinofilmen
- Verleih- und Vertriebsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
- Nachweisbare Verleihvorkosten oder Vertriebskosten
- Vollständige Antragsunterlagen, darunter Sichtungsmöglichkeit des fertigen Films, Kalkulation, Finanzierungsplan, Nachweis über den Erwerb der Verwertungsrechte und Marketingkonzept
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine schriftliche Information vor Beginn der Maßnahme, wenn bereits vor der geplanten Einreichfrist begonnen wird
- Anbieter der Förderung
- FFF - FilmFernsehFonds Bayern
- Thema der Förderung
- Verleih und Vertrieb von Filmen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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