Darlehen

FFF-Förderung: Verleih/Vertrieb

Zum Verleih und Vertrieb insbesondere von in Bayern geförderten programmfüllenden Kinofilmen kann Verleih- und Vertriebsgesellschaften ein bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Dieses Darlehen kann bis zu 50% der nachgewiesenen Verleihvorkosten (z.

Stand 01.07.2026 Nächste Abgabefrist 17.03.2027   Quelle: FFF - FilmFernsehFonds Bayern Förderregion: Bayern

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Verleih und Vertrieb von Filmen. Es geht vor allem um programmfüllende Kinofilme, die in Bayern gefördert wurden. Für passende Vorhaben kann ein bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann bis zu 50 % der nachgewiesenen Verleih- oder Vertriebskosten abdecken. Der Höchstbetrag liegt bei 250.000 Euro.

Für bestimmte Vorhaben können auch Zuschüsse möglich sein, zum Beispiel für Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit wichtigen Filmpreisen. Außerdem gibt es einen Hinweis auf eine mögliche Mitfinanzierung über den Bayerischen BankenFonds, wenn ein Film wirtschaftlich besonders erfolgreich sein könnte. Anträge für die Verleihförderung werden über ein Online-Portal eingereicht. Wenn die Maßnahme schon vor der Einreichung beginnt, müssen die Kosten vorher schriftlich gemeldet und genehmigt werden.

Für den Antrag müssen Unterlagen wie eine Sichtungsmöglichkeit des fertigen Films, eine Kalkulation, ein Finanzierungsplan, ein Nachweis über die Verwertungsrechte und ein Marketingkonzept eingereicht werden. Die Förderung ist Teil der Filmförderung in Bayern und wird vom FFF Bayern betreut.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Verleih- und Vertriebsfirmen, die Filme in den Markt bringen oder besser vermarkten wollen. Besonders passend ist sie für Filme mit Bezug zu Bayern oder für Vorhaben mit guten Chancen auf wirtschaftlichen Erfolg. Auch Firmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Sie ist vor allem dann interessant, wenn hohe Kosten für Werbung, Marketing oder andere Verleihmaßnahmen anfallen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 17.03.2027
  • Ansprechpunkt
    • FFF - FilmFernsehFonds Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Verleih und Vertrieb von insbesondere in Bayern geförderten programmfüllenden Kinofilmen
    • Verleih- und Vertriebsfirmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
    • Nachweisbare Verleihvorkosten oder Vertriebskosten
    • Vollständige Antragsunterlagen, darunter Sichtungsmöglichkeit des fertigen Films, Kalkulation, Finanzierungsplan, Nachweis über den Erwerb der Verwertungsrechte und Marketingkonzept
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine schriftliche Information vor Beginn der Maßnahme, wenn bereits vor der geplanten Einreichfrist begonnen wird
  • Anbieter der Förderung
    • FFF - FilmFernsehFonds Bayern
  • Thema der Förderung
    • Verleih und Vertrieb von Filmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.