Darlehen

FFF-Förderung: Virtual Reality

Die Förderung für Virtual Reality wird seit dem 1. Januar 2026 in dem Förderbereich Extended Realities zusammengefasst.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: FFF - FilmFernsehFonds Bayern Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll immersive audiovisuelle Projekte mit eher linearer Erzählweise unterstützen, zum Beispiel 360-Grad-Inhalte. Sie soll helfen, dass solche Projekte in Bayern entwickelt, produziert und auch ohne Beteiligung eines Senders umgesetzt und am Markt präsentiert werden können. Seit dem 1. Januar 2026 ist dieser Bereich im Förderfeld Extended Realities zusammengefasst.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Produzenten und Filmemacher sinnvoll, die in Bayern tätig sind oder dort einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte haben. Sie passt zu Antragstellern, die immersive audiovisuelle Inhalte entwickeln oder produzieren wollen. Auch natürliche Personen, Unternehmen und Personengesellschaften können antragsberechtigt sein, wenn die Voraussetzungen für Bayern erfüllt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Für die Projektentwicklung kann ein bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen von bis zu 70 % der Projektentwicklungskosten und höchstens 25.000 Euro gewährt werden. Für die Produktion kann ein bedingt rückzahlbares, verzinsliches Darlehen von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Herstellungskosten und höchstens 75.000 Euro gewährt werden; außerdem ist ein angemessener Eigenanteil erforderlich, bei der Produktion sollen die Eigenmittel mindestens 2,5 % betragen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge können zu den vier FFF-Vergabesitzungen im Jahr über das Online-Antragsportal eingereicht werden. Laut Merkblatt ist die Einreichung nur während der auf der Website bekanntgegebenen Einreichfrist möglich; die Frist dauert in der Regel zwei Wochen und endet am letzten Tag, einem Montag, um 24:00 Uhr. Zusätzlich muss das unterschriebene Antragsformular spätestens zwei Werktage nach Fristende, also in der Regel bis Mittwoch um 24:00 Uhr, eingegangen sein. Vor der Antragstellung ist grundsätzlich Kontakt mit dem zuständigen Förderreferat aufzunehmen, im Merkblatt wird dafür ein Beratungsgespräch bis 14 Tage vor Ende der Einreichfrist genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ausgeschlossen sind Anträge von Schülern und Studenten. Nicht gefördert werden außerdem Projekte, die bereits nach den bayerischen Richtlinien für digitale Spiele eingereicht sind, sowie Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen oder sittliche oder religiöse Gefühle verletzen. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind juristische Personen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, sowie Antragsteller, die einer Rückforderungsanordnung wegen unzulässiger Beihilfen nicht nachgekommen sind. Ein Antrag kann außerdem scheitern, wenn das Vorhaben bei Antragstellung bereits begonnen wurde, wenn für denselben Zweck bereits andere Mittel des Freistaats Bayern eingesetzt werden oder wenn Fristen und Formvorgaben bei der Einreichung nicht eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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