Zuschuss

FFG.at: Frontrunner 2026

Die Förderung "Frontrunner 2026" unterstützt internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die sich auf die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft konzentrieren. Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf internationalen Märkten stärken.

Stand 13.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: ffg.at Förderregion: Österreich

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung "Frontrunner 2026" unterstützt internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die sich auf die nachhaltige und digitale Transformation der Wirtschaft konzentrieren. Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf internationalen Märkten stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an mittelständische Unternehmen (KMU) und etablierte "Frontrunner"-Unternehmen, die auf dem Weg zur technologischen Führerschaft sind. Kleinstunternehmen und Unternehmen in der Gründungsphase sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist besonders sinnvoll für Unternehmen, die innovative und risikobehaftete Projekte umsetzen möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 45 % der anerkennbaren Projektkosten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Unternehmensgröße ab: Kleinunternehmen erhalten 45 %, mittelständische Unternehmen 35 % und große Unternehmen 25 %. Anträge müssen über das elektronische eCall-System der FFG eingereicht werden, wobei eine vollständige Projektbeschreibung und weitere Unterlagen erforderlich sind.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge können jederzeit eingereicht werden, jedoch ist der Einreichzeitraum für die Förderung auf den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 festgelegt. Es gibt sieben Sitzungen pro Jahr, in denen über die Förderungen entschieden wird.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind. Zudem sind Kleinstunternehmen und Unternehmen in der Gründungsphase nicht förderfähig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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