Zuschuss

Finanzielle Förderung von Bildungsangeboten im Energiebereich

Die Förderung soll Bildungsangebote im Energiebereich möglich machen, die wichtig für die Energie- und Klimaziele 2050 sind. Unterstützt werden Vorhaben, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen. Eine Förderung ist vorgesehen, wenn das Angebot ohne finanzielle Unterstützung nicht durchgeführt werden könnte.

Stand 15.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: energieschweiz.ch Förderregion: Schweiz

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Bildungsangebote im Energiebereich möglich machen, die wichtig für die Energie- und Klimaziele 2050 sind. Unterstützt werden Vorhaben, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen. Eine Förderung ist vorgesehen, wenn das Angebot ohne finanzielle Unterstützung nicht durchgeführt werden könnte.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Bildungsangeboten im Energiebereich, zum Beispiel für Anbieter von Kursen, Lehrgängen und weiteren fachbezogenen Bildungsformaten. Sie richtet sich besonders an Angebote für Fachpersonen sowie an Vorhaben wie die Weiterbildung von Lehrkräften, Referierenden und Bildungsfachleuten. Im Bereich Volksschule ist sie außerdem für zuständige kantonale Stellen sinnvoll, etwa für Energie-Fachstellen oder Schulbehörden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unterstützt werden unter anderem Kurse für Fachpersonen, Lehrgänge mit anerkanntem Abschluss sowie weitere Bildungsangebote wie Lehr- und Lernmittel oder fachliche Informationsangebote zu Aus- und Weiterbildung. Vor einem Antrag soll zuerst eine Projektskizze eingereicht und die Fördermöglichkeit vorab geklärt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im bereitgestellten Material sind keine konkreten Abgabefristen oder festen Antragstermine erkennbar.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht unterstützt werden Veranstaltungsreihen, Fachtagungen und Anlässe für die breite Öffentlichkeit. Ebenfalls ausgeschlossen sind Bildungsangebote ohne direkten Bezug zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Außerdem deutet das Material darauf hin, dass ein Fördergesuch nicht in Frage kommt, wenn das Vorhaben für die Energie- und Klimaziele 2050 nicht wichtig ist oder auch ohne finanzielle Unterstützung durchgeführt werden könnte.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.