Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll helfen, Wohnungen an die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen. Ziel ist es, Stürze zu vermeiden und ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung länger zu ermöglichen. Dafür können unter bestimmten Bedingungen Umbauten finanziell unterstützt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen im Ruhestand, die im Kanton Waadt wohnen und ihre Hauptwohnung anpassen müssen. Sie richtet sich an Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. Voraussetzung ist, dass eine Altersrente bezogen wird und eine ergotherapeutische Beurteilung den Anpassungsbedarf bestätigt.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss für Arbeiten zur Anpassung der Wohnung. Die Unterstützung beträgt höchstens 3.000 CHF pro Person und kann in mehreren Teilanträgen beantragt werden. Der Antrag wird online gestellt; alternativ kann auch ein Papierformular genutzt und per Post eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht infrage, wenn der Wohnsitz nicht im Kanton Waadt liegt oder wenn es sich nicht um die Hauptwohnung handelt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die keine Altersrente der AVS oder keine ausländische Altersrente beziehen. Wenn keine ergotherapeutische Beurteilung mit schriftlicher Empfehlung der nötigen Anpassungen vorliegt, ist eine Förderung nicht möglich. Für Mieterinnen und Mieter ist eine Förderung außerdem ausgeschlossen, wenn die erforderliche Vereinbarung mit der Vermieterschaft nicht unterzeichnet wird.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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