Darlehen

Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Wenn Sie eine Wohnungseigentümergemeinschaft sind und die Modernisierung, energetische Sanierung oder den altersgerechten Umbau Ihres Wohnungsbestands planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 21.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften im Saarland bei der Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden. Es geht um Maßnahmen an Wohnungsbeständen, zum Beispiel um Modernisierung, energetische Sanierung und altersgerechten Umbau. Die Förderung wird als Darlehen vergeben. Der Antrag soll vor Baubeginn gestellt werden. Die Finanzierung läuft über die Saarländische Investitionskreditbank AG und erfolgt unter Einbindung der Verwaltung.

Gefördert werden vor allem Vorhaben, die den Wohnbestand verbessern und an heutige Anforderungen anpassen. Dazu gehören auch energetische Maßnahmen, wenn sie die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen und zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Auch barrierearme oder barrierefreie Umbauten können unterstützt werden. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihr Gebäude modernisieren oder energetisch verbessern wollen. Sie passt auch für Gemeinschaften, die Wohnungen altersgerecht oder barrierefrei umbauen möchten. Wichtig ist, dass die Maßnahmen in wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland stattfinden. Antragsberechtigt sind Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Baubeginn
  • Ansprechpunkt
    • Saarländische Investitionskreditbank AG
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen an grundsätzlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Saarland
    • ausreichende Bonität der Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
    • Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zu Maßnahme und Sicherheiten
    • Zweidrittelmehrheit und 50 Prozent der MEA
    • Bestätigung geplanter energetischer Sanierungen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen
    • Einhaltung der aktuellen Mindestanforderungen der KfW bei KfW-geförderten Maßnahmen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Saarländische Investitionskreditbank AG
  • Thema der Förderung
    • Modernisierung
    • energetische Sanierung
    • altersgerechter Umbau
    • barrierearme und barrierefreie Umbaumaßnahmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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