Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen in der Schweiz dabei unterstützen, Photovoltaikanlagen zu finanzieren und mehr saubere, lokale und günstige Solarenergie zu nutzen. Damit soll auch die Versorgungssicherheit gestärkt werden. Der Bund unterstützt dies mit einer Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die in eine eigene Photovoltaikanlage investieren möchten. Sie richtet sich an Projekte mit unterschiedlichen Anlagengrößen, von kleinen Anlagen ab 2 kW bis zu großen Anlagen ab 100 kW sowie an Anlagen ohne Eigenverbrauch. Auch für Eigentümerinnen und Eigentümer von Dächern kann sie indirekt relevant sein, wenn sie ihr Dach für eine Photovoltaikanlage zur Verfügung stellen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Zuschuss in Form einer Einmalvergütung des Bundes. Je nach Anlagentyp und Leistung sind unterschiedliche Fördermodelle vorgesehen: für kleine Anlagen zwischen 2 und 99,9 kW, für große Anlagen ab 100 kW sowie für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit teils höherer Vergütung von bis zu 60 % der Referenzkosten; für große Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 150 kW kann die Förderung über Auktionen vergeben werden. Anträge oder Gesuche werden online über das Kundenportal von Pronovo eingereicht, und die Auszahlung erfolgt in der Regel rund drei Monate nach Einreichung des vollständigen Antrags beziehungsweise nach Inbetriebnahme der Anlage.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für kleine Photovoltaikanlagen zwischen 2 und 99,9 kW muss die Anlage bereits installiert sein, bevor der Antrag eingereicht werden kann. Für große Photovoltaikanlagen ab 100 kW kann der Antrag vor oder nach der Realisierung gestellt werden. Bei der hohen Einmalvergütung ohne Eigenverbrauch gilt: bis 100 kW ist das Gesuch nach der Inbetriebnahme einzureichen, bei mehr als 100 kW vor oder nach der Inbetriebnahme. Für Auktionen legt das Bundesamt für Energie die Termine der Auktionsrunden und die Zeitfenster für die Teilnahme fest. Bei großen Anlagen mit Grundsatzverfügung wird außerdem eine Frist zur Realisierung der Anlage festgelegt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann bei Auktionen leer ausgehen, wenn das Gebot nicht zu den günstigsten gültigen Geboten gehört und das Auktionsvolumen bereits ausgeschöpft ist. Für einzelne Förderarten gelten außerdem feste Voraussetzungen zur Anlagengröße und zur Frage, ob Eigenverbrauch vorliegt oder nicht; wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, passt das Gesuch nicht zur jeweiligen Förderkategorie. Bei großen Anlagen wird eine Förderung nur zugesichert, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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