Zuschuss

Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)

Wenn Sie in Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Flurneuordnung, freiwilliger Landtausch, freiwilliger Nutzungstausch und bestimmte Infrastrukturmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Wege, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Naturschutz, Landschaftspflege und Streuobstbäume. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme und von der antragstellenden Person oder Stelle ab. Der Gesamtzuwendungsbedarf des Vorhabens muss in der Regel mindestens 25.000 Euro betragen. Für einige Fälle gelten Sonderregeln, zum Beispiel beim freiwilligen Landtausch, beim freiwilligen Nutzungstausch und bei bestimmten Infrastrukturmaßnahmen. Die Förderung wird nach den Richtlinien des Freistaats Bayern vergeben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, Gemeinden und Organisationen, die in die ländliche Entwicklung in Bayern investieren wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben, die Flächen ordnen, Wege verbessern oder die Infrastruktur im ländlichen Raum stärken. Auch Tauschpartner beim freiwilligen Landtausch oder Nutzungstausch können sie nutzen. Wichtig ist, dass das Vorhaben zu den genannten Förderzwecken passt und die Bedingungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung
    • Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme
    • Gesamtzuwendungsbedarf in der Regel mindestens 25.000 Euro
    • Vorhaben muss zu den genannten Förderzwecken passen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gesamtzuwendungsbedarf unter 25.000 Euro, außer bei reinen Bodenordnungsverfahren und Maßnahmen der Vorbereitung von Vorhaben
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Bayern
  • Thema der Förderung
    • Ländliche Entwicklung
    • Flurneuordnung
    • Infrastruktur im ländlichen Raum

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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