Zuschuss

Fischereiförderung für Aquakultur und Fischwirtschaft

Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung unterstützt Maßnahmen für das Fischereiwesen in Thüringen. Ziel ist es, die Aquakultur und die Fischwirtschaft zu stärken. Gefördert werden vor allem Vorhaben, die der Fischerei, der Fischzucht und der regionalen Wertschöpfung helfen. Auch der ländliche Raum soll davon profitieren.

Es geht um finanzielle Unterstützung für bestimmte Investitionen und Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel produktive Investitionen in der Aquakultur, Teichwirtschaft und Umweltleistungen. Auch die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen kann gefördert werden. Die Förderung ist ein Zuschuss.

Anträge sollen grundsätzlich bis zum 31. März eines Jahres gestellt werden. Die Förderung steht im Zusammenhang mit europäischen Förderprogrammen. Sie gilt für Vorhaben in Thüringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Aquakulturunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Auch Unternehmen der Fischwirtschaft können profitieren, wenn sie Fischerei- oder Aquakulturerzeugnisse verarbeiten. Außerdem können Einrichtungen mit Fischereiforschung gefördert werden, wenn ihre Ergebnisse der Thüringer Fischereiwirtschaft dienen. Insgesamt richtet sich die Förderung an Betriebe und Einrichtungen, die die Fischwirtschaft in Thüringen weiterentwickeln wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • grundsätzlich bis zum 31. März eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Forstamt Frauenwald
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Aquakulturunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
    • Unternehmen der Fischwirtschaft mit Bezug zur Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
    • Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben
    • die Ergebnisse müssen den Zielen der Richtlinie in Thüringen dienen und für die Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar sein
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
  • Thema der Förderung
    • Aquakultur und Fischwirtschaft
    • produktive Investitionen in der Aquakultur
    • Teichwirtschaft und Umweltleistungen
    • Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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