Zuschuss

Fleischerei-Förderung des Landes Oberösterreich

Die Fleischerei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt Investitionsvorhaben von Unternehmen mit aktiver und gültiger Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei am Standort Oberösterreich. Gefördert werden materielle Investitionen wie Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, insbesondere für Neuerrichtung, Modernisierung und Erweiterung, Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung sowie die Übernahme eines Betriebes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 15 Prozent der Bemessungsgrundlage bei einer Mindestbemessungsgrundlage von 10.000 Euro; die maximale Landesförderung liegt bei 60.000 Euro innerhalb von 2 Jahren.

Stand 30.04.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Fleischerei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt Unternehmen bei Investitionen rund um eine Fleischerei. Gefördert werden vor allem materielle Investitionen, zum Beispiel Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Es geht um Vorhaben wie Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung und die Übernahme eines Betriebes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung kann bis zu 15 Prozent der förderbaren Kosten betragen. Die förderbaren Kosten müssen mindestens 10.000 Euro sein. Die maximale Landesförderung liegt bei 60.000 Euro innerhalb von 2 Jahren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit aktiver und gültiger Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei in Oberösterreich. Sie passt besonders für Betriebe, die bauen, modernisieren, erweitern oder einen Betrieb übernehmen wollen. Auch für Vorhaben zur Qualitätsverbesserung oder Angebotserweiterung kann sie interessant sein. Zusätzlich müssen bestimmte Größenmerkmale erfüllt sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei
    • Standort in Oberösterreich
    • höchstens 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort
    • höchstens 7 Standorte
    • materielle Investitionen, zum Beispiel Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung oder Übernahme eines Betriebes
    • förderbare Kosten mindestens 10.000 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine aktive und gültige Gewerbeberechtigung zur Führung einer Fleischerei
    • mehr als 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort
    • mehr als 7 Standorte
    • förderbare Kosten unter 10.000 Euro
    • gebrauchte Investitionsgüter, soweit sie nicht bei der Übernahme von Betrieben oder bei der Anschaffung von Maschinen eingesetzt werden
  • Anbieter der Förderung
    • Land Oberösterreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Gründung
    • Innovation
    • Nachfolge
    • Übergabe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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