Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Ausbildungsvorhaben im Bereich Wirtschaft unterstützen. Gefördert werden Weiterbildungen, die eng mit der betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen und sich direkt auf das Unternehmen oder die berufliche Tätigkeit auswirken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, sowie für freiberuflich und selbständig Tätige in Südtirol. Voraussetzung ist, dass sie dort hauptsächlich im Handwerk, in der Industrie, im Handel oder im Dienstleistungsbereich tätig sind. Sie ist besonders passend für Betriebe und Selbständige, die ihre Angestellten, Inhaberinnen und Inhaber oder verbundene Gesellschafterinnen und Gesellschafter weiterbilden möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Wenn der Antrag genehmigt wird, werden 30 % der zulässigen Ausgaben übernommen. Förderfähig sind zum Beispiel Anmelde- und Teilnahmegebühren, bestimmte berufsbezogene Lehrgänge sowie bei selbst organisierten Ausbildungsmaßnahmen auch Honorare für Referentinnen und Referenten, Saalmiete, Lehrmaterial und Simultanübersetzung.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Sie können jeweils bis zum 30. September um 12.00 Uhr in dem Jahr eingereicht werden, in dem das Vorhaben begonnen hat oder durchgeführt wird. Die Abrechnung des Vorhabens muss bis zum Ende des folgenden Jahres erfolgen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ausgeschlossen sind Genossenschaften, die bereits vom Amt für Genossenschaftswesen gefördert werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf eigener Produkte haben und dort nur wenig Personal beschäftigen, sowie Unternehmen, die nicht in den geltenden Richtlinien angeführt sind. Nicht gefördert werden Ausbildungen zur Erfüllung verbindlicher Rechtsvorschriften, Schulungen nur zu technischen Eigenschaften eigener Produkte sowie Coaching, Tutoring und Supervision. Auch bestimmte Ausgaben sind ausgeschlossen, zum Beispiel Personalkosten, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung, Werbekosten, Mehrwertsteuer, der Ankauf von Maschinen und Geräten sowie Dienstleistungen zwischen nahen Angehörigen, verbundenen Unternehmen oder gleichen Beteiligten. Ein Vorhaben wird außerdem ausgeschlossen, wenn vor der Antragstellung bereits rechtlich bindende Verpflichtungen eingegangen wurden, Rechnungen ausgestellt wurden oder Zahlungen erfolgt sind. Anträge nach dem 30. September um 12.00 Uhr werden archiviert.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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