Zuschuss

Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)

Wenn Sie Vorhaben zum Erhalt, zur Reaktivierung, zur Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen fördert Vorhaben rund um den Schienengüterverkehr. Dazu gehören der Erhalt, die Reaktivierung, die Erweiterung und die Neueinrichtung von Anlagen und Infrastruktur. Auch Untersuchungen zur Reaktivierung oder zur dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Die Förderung soll den Schienengüterverkehr stärken. Sie kann für Maßnahmen an der Infrastruktur genutzt werden, zum Beispiel für Sanierung, Ausbau oder neue Anschlüsse. Ziel ist es, den Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern und den Straßenverkehr zu entlasten. Für bestimmte Vorhaben gelten feste Bedingungen und Grenzen bei der Förderung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Kommunen und andere Träger, die Schienengüterverkehr aufbauen, sichern oder verbessern wollen. Sie passt auch für Unternehmen, die Güter verladen oder empfangen und dazu Untersuchungen planen. Besonders interessant ist sie für Vorhaben mit einem klaren Nutzen für den Güterverkehr auf der Schiene.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden
    • Bei Infrastrukturmaßnahmen: keine mögliche Bundesförderung für die Maßnahme
    • Bei Infrastrukturmaßnahmen: geförderte Infrastruktur darf nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn stehen
    • Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei geplant sein
    • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen beachtet werden
    • Soziale und ökologische Verträglichkeit muss gewährleistet sein
    • Verkehrspolitischer Nutzen muss zu erwarten sein
    • Unternehmen müssen kreditwürdig sein
    • Geschäftsleitung muss ausreichende fachliche und kaufmännische Erfahrungen haben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Bei Infrastrukturmaßnahmen: Bundesförderung für die Maßnahme darf nicht möglich sein
    • Bei Infrastrukturmaßnahmen: geförderte Infrastruktur darf nicht im wirtschaftlichen Eigentum einer bundeseigenen Eisenbahn stehen
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • Schienengüterverkehr
    • Infrastruktur
    • Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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