Zuschuss

Förderprogramme - Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen (Einstellungszuschuss)

Wenn Sie neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Berlin

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin unterstützt Firmen, die neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 17.000 EUR betragen, abhängig von Gehalt und Vertragsdauer. Um die Förderung zu erhalten, müssen die neuen Mitarbeiter aus bestimmten Gruppen stammen, wie z.B. Langzeitarbeitslosen oder Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnahmen. Der Antrag muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht werden und die Förderung kann für 12 bis 24 Monate gewährt werden.

Die Unternehmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Einhaltung des Mindestlohns und die Schaffung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Zudem dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen in den letzten 6 Monaten ausgesprochen worden sein. Die Arbeitszeit muss mindestens 35 Stunden pro Woche betragen und die Mitarbeiter dürfen nicht eng mit den Arbeitgebern verwandt sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Berlin, die neue Arbeitsplätze schaffen möchten. Besonders sinnvoll ist sie für Unternehmen, die Arbeitslose oder geringfügig Beschäftigte einstellen wollen. Die Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind, sowie Teilnehmende an bestimmten Fördermaßnahmen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 10 Werktage vor Abschluss des Arbeitsvertrages
  • Ansprechpunkt: zgs consult GmbH | landeszuschuss@zgs-consult.de
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze
    • Mitarbeiter müssen aus bestimmten Gruppen stammen (z.B. Langzeitarbeitslose)
    • Arbeitsvertrag für mindestens 12 Monate
    • Mindestarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche
    • Einhaltung des Mindestlohns
  • Anbieter der Förderung: Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Thema der Förderung: Schaffung von Arbeitsplätzen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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