Zuschuss

Förderprogramme - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe

Wenn Sie als Unternehmen in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen Investitionen tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen, die in bestimmten Fördergebieten investieren möchten. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für verschiedene Investitionsvorhaben, wie den Bau neuer Betriebsstätten oder die Erweiterung bestehender Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, während große Unternehmen geringere Fördersätze erhalten. Zudem werden Maßnahmen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zur Förderung von klimaneutralen und nachhaltigen Projekten unterstützt.

Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen bei der NRW.BANK eingereicht werden. Die geförderten Projekte müssen innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung starten und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein. Unternehmen müssen mindestens 25 Prozent der Kosten selbst tragen und die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen, die in den ausgewiesenen Fördergebieten tätig sind. Diese Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen in neue Betriebsstätten, Erweiterungen oder innovative Projekte beantragen. Auch große Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen von der Förderung profitieren, insbesondere wenn sie neue Arbeitsplätze schaffen oder in nachhaltige Technologien investieren. Die Förderung ist besonders sinnvoll für Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern oder in strukturschwachen Regionen investieren möchten.

Kerndaten

  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
  • Förderart: Zuschuss
  • Maximale Förderung für kleine Unternehmen:
    • C-1-Gebiet: bis zu 35%
    • C-2-Gebiet: bis zu 30%
    • D-Gebiet: bis zu 20%
  • Maximale Förderung für mittlere Unternehmen:
    • C-1-Gebiet: bis zu 25%
    • C-2-Gebiet: bis zu 20%
    • D-Gebiet: bis zu 10%
  • Maximale Förderung für große Unternehmen:
    • C-1-Gebiet: bis zu 15% (max. 12,375 Mio. EUR)
    • C-2-Gebiet: bis zu 10% (max. 8,25 Mio. EUR)
  • Mindestinvestition: 150.000 EUR
  • Antragstellung: Vor Beginn der Maßnahme bei der NRW.BANK
  • Fristen:
    • Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung beginnen
    • Abschluss innerhalb von 36 Monaten
  • Eigenanteil: Mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben
  • Besonderheiten: Förderung nicht für Unternehmen in Schwierigkeiten.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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