Zuschuss

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)

Wenn Sie Maßnahmen der umweltgerechten Flächenbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen für eine umweltgerechte Bewirtschaftung von Flächen in Sachsen. Es geht um Zuschüsse für Vorhaben, die Natur, Klima, Boden, Wasser und Arten schützen. Gefördert werden sowohl freiwillige Umwelt- und Klimamaßnahmen als auch bestimmte Ausgleiche für besondere Einschränkungen in der Bewirtschaftung. Die Förderung kann für Ackerland, Grünland und weitere Flächenarten gelten. Auch Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen und Arten können unterstützt werden.

Die Förderung ist an bestimmte Regeln gebunden. Die Flächen müssen in Sachsen liegen und zu den passenden Förder- oder Gebietskulissen gehören. Außerdem müssen die Vorgaben zur Nutzung, Dokumentation und Bewirtschaftung eingehalten werden. Je nach Maßnahme gelten weitere fachliche Bedingungen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der konkreten Maßnahme und der Fläche ab.

Der Antrag wird über das digitale Antragsportal gestellt. Die Frist ist jedes Jahr der 15.12. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Zuständig ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für landwirtschaftliche Betriebe und andere antragsberechtigte Personen oder Zusammenschlüsse, die Flächen in Sachsen umweltgerecht bewirtschaften wollen. Sie passt besonders für Vorhaben mit Naturschutz, Klimaschutz und schonender Flächennutzung. Auch wer besondere Auflagen erfüllen muss und dafür einen Ausgleich braucht, kann profitieren. Wichtig ist, dass die geplante Maßnahme zu den vorgegebenen Bedingungen passt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 15.12. eines Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Flächen liegen im Freistaat Sachsen
    • Flächen liegen in einem passenden Feldblock und in der vorgesehenen Förder- oder Gebietskulisse
    • antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen sowie Vereinigungen und Zusammenschlüsse mit landwirtschaftlicher Tätigkeit
    • digitale Dokumentationspflichten werden eingehalten
    • die Maßnahme entspricht der zulässigen Bodennutzungskategorie
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • nicht sachgerechte Beweidung
    • tiefe Fahrspuren auf Grünland
    • nicht sachgerechter Einsatz von schwerem Gerät
    • Ent- oder Bewässerung
    • Reliefveränderungen
    • Einsatz von Aufbereitern bei Mahd-, Pflege- und Ernteverfahren auf Grünland
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • umweltgerechte Flächenbewirtschaftung
    • Landwirtschaft
    • Umwelt- und Naturschutz

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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