Zuschuss

Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021)

Das Förderprogramm unterstützt Projekte mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMUL, insbesondere Vorhaben mit nachhaltig positiver Entwicklung für Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei sowie Umwelt- und Naturschutz. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen; die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen von Projekt- oder institutioneller Förderung mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent.

Stand 24.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderportal Sachsen Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte mit besonderer Bedeutung in verschiedenen Aufgabenbereichen des zuständigen Landesamtes. Dazu gehören vor allem Vorhaben, die die Land- und Forstwirtschaft, die Aquakultur und Fischerei sowie den Umwelt- und Naturschutz nachhaltig positiv entwickeln. Auch die laufende Tätigkeit von Vereinigungen kann gefördert werden, wenn sie solche Projekte tragen und alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich um einen Zuschuss.

Die Förderung ist als Projektförderung oder institutionelle Förderung möglich. Die Finanzierung kann als Fehlbedarfs-, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung erfolgen. In der Regel liegt der Fördersatz bei bis zu 80 Prozent. Nur in Ausnahmefällen kann er darüber liegen.

Anträge müssen an die zuständige Stelle beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie geschickt werden. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Beratung zu nutzen. Ein aktueller Aufruf nennt die Antragsfrist und die weiteren Bedingungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche und juristische Personen, die ein Projekt mit besonderer Bedeutung in Sachsen planen oder umsetzen. Sie passt besonders zu Vorhaben im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei, Umwelt und Naturschutz. Auch Vereinigungen können profitieren, wenn sie solche Projekte als Träger durchführen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 1. Aufruf 2026 zur FRL BesIn/2021
  • Ansprechpunkt
    • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekte mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des zuständigen Landesamtes
    • nachhaltig positive Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei sowie des Umwelt- und Naturschutzes
    • laufende Tätigkeit von Vereinigungen als Träger solcher Projekte, sofern alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe im vorliegenden Text
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • Thema der Förderung
    • Besondere Initiativen
    • Projekte mit besonderer Bedeutung
    • Land- und Forstwirtschaft
    • Aquakultur und Fischerei
    • Umwelt- und Naturschutz

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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