Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Thüringen können Organisationen, die überbetriebliche Lehrgänge anbieten, Zuschüsse erhalten. Diese Förderung gilt für verschiedene Maßnahmen, wie die Durchführung von Lehrgängen zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, die Unterbringung von Teilnehmenden und die Einrichtung von Koordinierungsstellen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden, sowohl online als auch postalisch.
Die Förderung richtet sich an juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Thüringen. Die Teilnehmenden müssen Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigten sein. Die Lehrgänge müssen in anerkannten Ausbildungseinrichtungen stattfinden und in zusammenhängenden Wochenblöcken durchgeführt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Organisationen in Thüringen, die überbetriebliche Lehrgänge organisieren oder durchführen. Dazu gehören auch Handwerkskammern und Koordinierungsstellen, die für die fachliche Eignung und die Koordination der Lehrgangsmodule zuständig sind. Besonders profitieren können kleine und mittelständische Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen.
Kerndaten
- Förderart: Zuschuss
- Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
- Fördergebiet: Thüringen
- Ansprechpunkt: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
- Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Thüringen
- Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigten
- Durchführung in anerkannten Ausbildungseinrichtungen
- Anbieter der Förderung: Thüringer Landesverwaltungsamt
- Thema der Förderung: Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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