Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen, mit denen belastete Flächen saniert werden. Auch die Sicherung und Stilllegung von Deponien kann gefördert werden. Ziel ist es, Umweltgefahren zu vermeiden oder zu beseitigen. Es handelt sich um einen Zuschuss.
Gefördert werden vor allem Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen, zum Beispiel Altlasten, sowie von Grundwasserschäden. Auch Entsiegelungsmaßnahmen können dazugehören, wenn sie für die Sanierung nötig sind. Außerdem können Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten gefördert werden, wenn sie dadurch wieder nutzbar werden. Bei Deponien geht es um Maßnahmen gegen Schadstoffausträge in Gewässer, Boden oder Luft sowie um die Vermeidung von Standsicherheitsproblemen.
Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Dazu gehören unter anderem eine Eintragung im Sächsischen Altlastenkataster, eine Mindestumwandlung in naturnahe Grünflächen und eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die belastete Flächen sanieren oder Deponien sichern und stilllegen wollen. Dazu gehören vor allem Gemeinden, kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe und Zweckverbände. Auch Landkreise sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts können je nach Maßnahme antragsberechtigt sein. Besonders geeignet ist die Förderung für Vorhaben in Sachsen mit klaren Umwelt- und Sanierungszielen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Landesdirektion Sachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Fläche muss im Sächsischen Altlastenkataster erfasst sein
- mindestens 15 Prozent der zu sanierenden Fläche müssen in naturnahe Grünflächen umgewandelt werden
- verwendetes Pflanz- und Saatgut muss von zugelassenen Arten stammen
- für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren ist eine Klimaverträglichkeitsprüfung nötig
- Projekte zur Sicherung und Stilllegung von Deponien müssen gelistet sein
- Zweckbindungsfrist von 5 Jahren
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Thema der Förderung
- Flächenrecycling, Sanierung belasteter Flächen und Dekontaminierung von Standorten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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