Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Gefördert werden Investitionen für einen nachhaltigen Ganzjahrestourismus in Sachsen. Es geht um Vorhaben, die ein bestehendes Angebot erweitern oder eine neue Betriebsstätte schaffen. Ziel ist, touristische Angebote über das ganze Jahr nutzbar zu machen und sie an klimatische Veränderungen anzupassen. Förderfähig sind vor allem Sachinvestitionen und bestimmte immaterielle Ausgaben wie Patente oder Lizenzen. Die Förderung läuft als Zuschuss.
Wichtig ist: Das Vorhaben muss überwiegend touristisch sein und darf nicht vor allem der Naherholung dienen. Beispiele sind Angebote für Radfahrer, Wanderer oder andere Aktivangebote. Nicht gefördert werden unter anderem der Ausbau von Hotels, Gästehäusern, Pensionen, Ferienwohnungen oder Gastronomie. Das Vorhaben muss außerdem bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, zum Beispiel ein Mindestinvestitionsvolumen und einen Standort in Sachsen außerhalb einiger großer Städte.
Die Förderung kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der maximale Zuschuss liegt in der Regel bei 500.000 Euro, in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten bei 800.000 Euro. Eine Antragstellung ist laut Text derzeit nicht möglich, weil die verfügbaren Haushaltsmittel bereits gebunden sind. Wenn wieder Mittel verfügbar sind, erfolgt die Antragstellung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, auch Kleinstunternehmen, sowie für eingetragene Vereine und bestimmte kommunale Unternehmen im Tourismus. Sie passt besonders für Betriebe, die ihr touristisches Angebot erweitern oder ganzjährig nutzbar machen wollen. Auch Vorhaben in Kur- und Erholungsorten können interessant sein. Nicht geeignet ist die Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten oder für Vorhaben, die vor allem auf Beherbergung oder Gastronomie zielen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Derzeit keine Neuantragstellung möglich, da die verfügbaren Haushaltsmittel bereits gebunden sind.
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro
- Vorhabensort in Sachsen, außer Chemnitz, Dresden und Leipzig
- überwiegend touristische Nutzung
- saisonübergreifendes und nachhaltiges Angebot
- Beitrag zur Anpassung an klimatische Veränderungen
- Steigerung der unternehmerischen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen mit Gesellschaftern, die zu mehr als 50 Prozent Banken, Versicherungen, die Bundesrepublik Deutschland oder der Freistaat Sachsen sind
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind
- Investitionen in Hotels, Gästehäuser, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen und Ferienhäuser zur Neuschaffung oder zum Ausbau von Betten oder Wohneinheiten
- Investitionen in Gastronomie zur Neuschaffung oder zum Ausbau vorhandener Angebote
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Thema der Förderung
- Stärkung eines nachhaltigen Ganzjahrestourismus
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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