Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderrichtlinie Natürliches Erbe unterstützt Vorhaben im Bereich Naturschutz in Sachsen. Es geht um Maßnahmen, die Natur und Artenvielfalt schützen, verbessern oder wiederherstellen. Dazu gehören je nach Fördergegenstand zum Beispiel Biotopgestaltung, Artenschutz, Naturschutzplanungen, Öffentlichkeitsarbeit, Jungbaumpflege oder die Sanierung von Stützmauern. Für einige Bereiche gibt es derzeit einen Antragsstopp, für andere ist die Antragstellung wieder möglich. Die Förderung kann je nach Vorhaben als Zuschuss und teils auf Basis von Einheitskosten oder Festbeträgen erfolgen.
Wichtig ist: Nicht alle Fördergegenstände sind gleichzeitig offen. Für bestimmte ELER-finanzierte Vorhaben können derzeit keine neuen Anträge gestellt werden. Auszahlungsanträge sind für alle ELER-finanzierten Fördergegenstände über das digitale Antragssystem möglich. Bei manchen Vorhaben darf schon vor der Bewilligung begonnen werden, das geschieht aber auf eigenes Risiko. Es gelten dabei strenge Regeln und eine Prüfung durch die Bewilligungsstelle.
Die Richtlinie verweist außerdem auf weitere Fördermöglichkeiten, zum Beispiel im Bereich Stadtgrün oder über LEADER und Bundesförderungen. Für bestimmte Vorhaben der Biotopgestaltung kann statt dieser Richtlinie auch die Förderung im Bereich Stadtgrün passend sein. Dort geht es vor allem um grüne Infrastruktur, Grünzüge, Biotopverbünde sowie Begrünung von Fassaden und Dächern. Die Mittelverfügbarkeit ist laut Text derzeit unsicher, weil die Haushaltslage angespannt ist.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen und Organisationen, die Naturschutzvorhaben in Sachsen planen oder umsetzen. Dazu können zum Beispiel Kommunen, Vereine, Stiftungen, Unternehmen oder andere Träger gehören, je nach Fördergegenstand. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die Naturflächen, Arten oder Lebensräume verbessern. Auch öffentliche Stellen und andere Antragstellende mit passenden Projekten können infrage kommen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für den Fördergegenstand D.2 – Einzelvorhaben des Naturschutzes und H – Jungbaumpflege für Obstgehölze ist die Antragstellung ab dem 1. September 2025 wieder möglich.
- Für die ELER-finanzierten Fördergegenstände A.1, A.2, B.1, B.2 und C.2 besteht seit dem 1. März 2025 ein vollständiger Antragstopp.
- Ansprechpunkt
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- Fragen und Hinweise zur Richtlinie per E-Mail an: naturschutzfoerderung@smul.sachsen.de
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben im Bereich Naturschutz in Sachsen
- Je nach Fördergegenstand können Maßnahmen wie Biotopgestaltung, Artenschutz, Naturschutzplanungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, Jungbaumpflege oder Sanierung von Stützmauern gefördert werden
- Bei bestimmten Vorhaben ist ein Beginn vor Bewilligung nur auf eigenes Risiko möglich
- Für bestimmte Biotopgestaltungsvorhaben kann auch eine Förderung im Bereich Stadtgrün passend sein, wenn das Vorhaben im Siedlungsbereich stattfindet und nicht auf Wald- oder Landwirtschaftsflächen liegt
- mögliche Ausschlusskriterien
- Für die ELER-finanzierten Fördergegenstände A.1, A.2, B.1, B.2 und C.2 ist derzeit keine Antragstellung möglich
- Für D.1 – Komplexvorhaben des Naturschutzes und W – Sanierung Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen ist derzeit keine Antragstellung möglich
- Vorhaben dürfen bei ELER-Förderung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollständig durchgeführt sein
- Anbieter der Förderung
- Freistaat Sachsen
- Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
- Thema der Förderung
- Naturschutz
- Natürliches Erbe in Sachsen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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