Zuschuss

Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2023)

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Sachsen. Es geht um die Sicherung der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes. Gefördert werden je nach Maßnahme verschiedene Projekte im Naturschutz, zum Beispiel Biotopgestaltung, Artenschutz, Fachplanungen, Studien, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit zum Schutz der Artenvielfalt.

Auch Vorhaben zur Pflege und zum Erhalt von Lebensräumen, zur Prävention von Schäden durch Wolf, Luchs und Biber sowie zur Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen können unterstützt werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe hängt von Art und Umfang des Vorhabens ab.

Die Vorhaben müssen einen Bezug zu Sachsen haben und dort umgesetzt werden. Es gelten je nach Maßnahme unterschiedliche Voraussetzungen. Die genauen Bedingungen stehen in der Richtlinie.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen und Organisationen, die Naturschutzvorhaben in Sachsen planen. Dazu gehören zum Beispiel öffentliche und private juristische Personen, natürliche Personen und Personengesellschaften. Für einzelne Förderbereiche gelten besondere Regeln, etwa für Landkreise, kreisfreie Städte, landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschafter.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben mit Bezug zum Freistaat Sachsen
    • Vorhaben auf Flächen im Freistaat Sachsen
    • Je nach Vorhaben unterschiedliche fachliche Voraussetzungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe im Text
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • Naturschutz
    • Schutz und Entwicklung der biologischen Vielfalt
    • Erhaltung des natürlichen ländlichen Erbes

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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