Zuschuss

Förderrichtlinie Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021

Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch die entstandene Umsatzsteuer sowie Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte bei Lieferungen an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen. Antragsberechtigt sind die von der Bewilligungsbehörde zugelassenen Lieferanten oder Vertreiber der Erzeugnisse; Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Referat 92 des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Stand 24.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderportal Sachsen Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten im Rahmen des EU-Schulprogramms in Sachsen. Gefördert werden die dabei entstehende Umsatzsteuer und Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte. Das Programm gilt für Lieferungen an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen. Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Wichtig ist: Die Regeln für ökologisch erzeugte Produkte wurden angepasst. Für die Förderung müssen die aktuellen Vorgaben zur Zertifizierung nach der geltenden EU-Öko-Verordnung erfüllt sein. Weitere Einzelheiten stehen in der Richtlinie.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für zugelassene Lieferanten oder Vertreiber von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten. Sie richtet sich an Personen oder Unternehmen, die diese Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms an die genannten Einrichtungen liefern. Auch für Anbieter ökologischer Produkte kann die Förderung interessant sein, wenn sie die aktuellen Zertifizierungsvorgaben erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text.
  • Ansprechpunkt
    • Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Referat 92 (Kontrolldienst Agrarwirtschaft) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Zugelassen als Lieferant oder Vertreiber nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörde.
    • Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch oder Milchprodukten an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen.
    • Für ökologische Produkte: Zertifizierung nach den aktuellen EU-Vorgaben.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe im Text.
  • Anbieter der Förderung
    • Freistaat Sachsen
  • Thema der Förderung
    • Umsatzsteuerförderung im EU-Schulprogramm
    • Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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