Zuschuss

Förderung besonderer Rundfunkprogramme

Wenn Sie als kleiner oder mittelständischer Rundfunkprogrammanbieter eine Produktion zu kirchlichen, kulturellen, politischen oder sozialen Themen entwickeln, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt kleine und mittelständische Rundfunkanbieter in Bayern. Gefördert werden besondere Rundfunkprogramme, zum Beispiel Sendungen, Sendereihen, Beiträge oder Rubriken. Die Inhalte sollen vor allem kirchliche, kulturelle, politische oder soziale Themen behandeln. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann bis zu zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Der Antrag muss zu den im Internet veröffentlichten Fristen bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien eingereicht werden.

Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Programme sollen in der Regel neu und eigen produziert sein. Sie müssen inhaltlich und gestalterisch besonders aufwendig sein. Die Fördermittel müssen vollständig in Bayern eingesetzt werden. Das Programm oder der Programmteil muss erstmals in Bayern ausgestrahlt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittelständische Rundfunkprogrammanbieter in Bayern. Besonders passend ist sie für Anbieter, die hochwertige Inhalte zu kirchlichen, kulturellen, politischen oder sozialen Themen entwickeln. Auch genehmigte Zulieferer von Programmteilen können in Frage kommen. Wichtig ist, dass die geförderten Inhalte die genannten Bedingungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Zu den im Internet veröffentlichten Einreichungsfristen
  • Ansprechpunkt
    • Bayerische Landeszentrale für neue Medien
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine oder mittelständische Rundfunkprogrammanbieter
    • Inhalte zu kirchlichen, kulturellen, politischen oder sozialen Themen
    • In der Regel Neu- und Eigenproduktionen
    • Inhaltlich und gestalterisch besonders aufwendig
    • Sitz oder Wohnsitz in Deutschland
    • Fördermittel werden vollständig in Bayern eingesetzt
    • Erstmalige Ausstrahlung in Bayern
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Nach Artikel 23 BayMG beauftragte Programme
    • Allgemeine Verwaltungskosten
    • Leitungs- oder Satellitenkosten für die Zulieferung des Programms oder zur Einspeisung ins BK-Netz
    • Technische Übertragungs- und Verbreitungskosten
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerische Landeszentrale für neue Medien
  • Thema der Förderung
    • Besondere Rundfunkprogramme

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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