Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die gute Unterstützungs- und Versorgungsstrukturen im Vorfeld und Umfeld von Pflege in Baden-Württemberg schaffen. Es geht um Angebote, die pflegende Angehörige entlasten, Pflegebedürftigkeit vermeiden oder bei beginnender Pflegebedürftigkeit helfen. Gefördert werden zum Beispiel ehrenamtliche Angebote zur Unterstützung im Alltag, Selbsthilfe, Seniorennetzwerke, Familienpflege, Dorfhilfe und bestimmte Modellprojekte. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Die Höhe hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab.
Anträge müssen über den Stadt- oder Landkreis beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden. Dafür gibt es feste Fristen im Jahr. Die Förderung richtet sich an Vorhaben, die landesweit oder im besonderen Landesinteresse zur Weiterentwicklung der Versorgung beitragen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für gemeinnützige Träger, ehrenamtliche Angebote, Selbsthilfegruppen und ähnliche Organisationen. Auch Dienste aus der Familienpflege und Dorfhilfe können profitieren. Besonders geeignet ist sie für Projekte, die Menschen im Alltag unterstützen und die Pflege vor Ort stärken. Wichtig ist, dass die Träger die nötigen Voraussetzungen und Pflichten erfüllen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 30.9. eines Jahres
- bei Wiederholungsanträgen bis zum 30.4.
- Ansprechpunkt
- zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahmen zur Unterstützung und Versorgung im Vor- und Umfeld der Pflege
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit
- Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit
- ehrenamtlich getragene Angebote, Selbsthilfe, Familienpflege, Dorfhilfe oder Modellprojekte
- gemeinnützige Trägerschaft oder Trägerschaft durch kommunale Gebietskörperschaften
- angemessene Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden
- angemessene Entgelte oder Beiträge zur Deckung der Kosten
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe im Text
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- ambulante Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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