Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen. Auch Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete können gefördert werden. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Sie kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Gefördert werden zum Beispiel Investitionen für bessere Anlande- und Arbeitsbedingungen. Auch Maßnahmen für eine direkte Vermarktung von Fisch können unterstützt werden. Dazu kommen Vorhaben zur Einrichtung und Arbeit einer lokalen Fischereiaktionsgruppe sowie zur Umsetzung einer Entwicklungsstrategie. Auch Kosten für Verwaltung, Begleitung, Evaluierung und Sensibilisierung können dazugehören.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Es gibt eine Bagatellgrenze. Das Vorhaben muss zu den Vorgaben des europäischen Förderprogramms passen und wirtschaftlich sinnvoll sein. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Fischereigenossenschaften, Unternehmen der Erwerbsfischerei und Aquakultur sowie für anerkannte Organisationen und Verbände aus dem Fischerei- und Aquakultursektor. Auch lokale Fischereiaktionsgruppen und weitere anerkannte Träger können profitieren. Sie richtet sich an Personen und Organisationen, die Fischereihäfen, Fischwirtschaftsgebiete oder die Vermarktung und Entwicklung im Fischereibereich stärken wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben muss mit dem genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen
- bei Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete muss die Maßnahme zur genehmigten Entwicklungsstrategie passen und von der FLAG ausgewählt worden sein
- Bindungsfrist von 5 Jahren muss eingehalten werden
- hinreichende Wirtschaftlichkeit muss zu erwarten sein
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben, die zu überschüssigen Produktionskapazitäten führen
- Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist
- Unternehmen, gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
- Thema der Förderung
- Infrastruktur von Fischereihäfen
- nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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