Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen der kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden zum Beispiel Musikschulen, Jugendkunstschulen, Netzwerkstellen und Projekte von landesweiter Bedeutung. Die Förderung soll kulturelle Angebote stärken und weiterentwickeln.
Bei Musikschulen geht es unter anderem um Fachunterricht, Begabtenförderung, Fachberatung, Weiterbildung und die Weiterentwicklung der Schule. Bei Jugendkunstschulen werden Angebote unterstützt, die künstlerische Talente von Kindern und Jugendlichen fördern. Auch Kooperationsprojekte und Modellprojekte können gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme ab. Anträge müssen je nach Maßnahme bei der Landesdirektion Sachsen oder beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus gestellt werden. Für einige Maßnahmen gibt es feste Fristen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Musikschulen und Jugendkunstschulen sowie für Kulturräume und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Sachsen. Sie passt für Vorhaben, die kulturelle Bildung stärken, Kinder und Jugendliche fördern oder mehrere Bildungseinrichtungen zusammenbringen. Auch Projekte mit landesweiter Bedeutung können unterstützt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 30.11. für das folgende Jahr für Personalausgabenzuschuss und Qualitätssicherung an Musikschulen
- 30.6. eines Jahres für Begabtenförderung an Musikschulen
- 31.8. eines Jahres für Jugendkunstschulen
- 15.10. für das folgende Jahr für Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung der Kulturräume“
- 15.10. für das folgende Jahr für Maßnahmen kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung
- Ansprechpunkt
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
- Landesdirektion Sachsen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragstellende müssen juristische Personen sein, zum Beispiel kommunale oder gemeinnützige private Träger einer Musikschule oder Jugendkunstschule, Kulturräume oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Freistaat Sachsen
- Musikschulen müssen unter anderem kontinuierlichen Unterricht, Angebote für Kinder und Jugendliche, Inklusion, Begabtenförderung und qualifizierte Lehrkräfte nachweisen
- Jugendkunstschulen müssen mindestens zwei Kursfächer aus mindestens zwei künstlerischen Bereichen anbieten und ein pädagogisches und künstlerisches Konzept vorlegen
- Maßnahmen von landesweiter Bedeutung müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzt sein und zusätzliche Vorhaben darstellen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Bei Musikschulen müssen mindestens 150 Jahreswochenstunden erreicht werden
- Bei Jugendkunstschulen müssen die Kursstunden mindestens 45 Minuten dauern
- Bei Kooperationen mit Schulen ist ein Einvernehmen mit dem Landesamt für Schule und Bildung nötig
- Bei Projekten in mindestens 3 Kulturräumen ist ein Einvernehmen mit den Kulturräumen nötig
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
- Thema der Förderung
- Kulturelle Bildung
- Musikschulen
- Jugendkunstschulen
- Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung der Kulturräume“
- Maßnahmen kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.