Zuschuss

Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

Wenn Sie neue öffentlich zugängliche Ladestationen anschaffen und installieren oder vorbereitende Elektroinstallationen für den Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Es gibt einen Zuschuss für neue, öffentlich zugängliche Ladestationen. Auch vorbereitende Elektroinstallationen für den späteren Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften können gefördert werden. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Gefördert werden die Anschaffung und Installation sowie auch Leasing, Miete oder Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Dazu gehört auch der Netzanschluss. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann auch die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur gefördert werden. Die Förderung ist als Zuschuss vorgesehen.

Es gibt eine Bagatellgrenze von mindestens 5.500 Euro. Außerdem werden höchstens 250 Ladepunkte oder Ladeplätze gefördert. Der Antrag soll bis zum 30.12.2026 gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und weitere Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Sie ist besonders passend für Vorhaben, bei denen öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur aufgebaut oder vorbereitet werden soll. Auch für Projekte in Wohnungseigentümergemeinschaften kann sie hilfreich sein. Wichtig ist, dass Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur gewährleistet werden können.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis spätestens 30.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
    • Bau und Betrieb der Ladeinfrastruktur können gewährleistet werden
    • nur einmalige Ausgaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Installation
    • bei Leasing, Miete oder Contracting sind die monatlichen Raten förderfähig
    • technische Anforderungen und Meldepflichten werden eingehalten
    • aktueller Stand der Technik bei IT-Sicherheit und Datenschutz wird angewendet
    • höchstens 250 Ladepunkte oder Ladeplätze
    • Zuschuss von mindestens 5.500 Euro
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen
    • mobile Ladestationen und mobile Ladekabel
    • Installation von herkömmlichen Haushalts- und Industriesteckdosen
    • Ausgaben für Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
    • öffentlich zugängliche Ladestationen
    • vorbereitende Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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