Zuschuss

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung

Wenn Sie Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung modernisieren und instand setzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung in Hamburg. Es geht vor allem um umfassende Maßnahmen an Wohngebäuden, zum Beispiel für Energieeinsparung, Modernisierung und Instandsetzung. Dafür kann ein Zuschuss beantragt werden. Die Förderung kann auch Baukosten- und Mietzuschüsse umfassen. Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Es gelten bestimmte Vorgaben, zum Beispiel zur Qualitätssicherung bei der Fassade und bei der Energie. Auch die Mieterinnen und Mieter müssen dem Vorhaben zustimmen. Außerdem müssen die Gesamtfinanzierung und ein Eigenmittelanteil gesichert sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohngebäuden sowie für Erbbauberechtigte in den genannten Hamburger Gebieten. Sie richtet sich an Personen, die ihre Gebäude modernisieren oder instand setzen wollen und dabei bestimmte energetische und bauliche Vorgaben einhalten können. Auch für Vorhaben mit Belegungs- und Mietpreisbindung ist sie relevant.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte
    • Energieberatung für das Objekt
    • Einhaltung der Vorgaben zum Fassadenkonzept
    • Einhaltung der energetischen Anforderungen durch einen autorisierten energetischen Qualitätssicherer
    • Beachtung der Belegungs- und Mietpreisbindung
    • Zustimmung der Mieterinnen und Mieter
    • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
    • Mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten durch Eigenmittel
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Während des Bindungszeitraums darf kein Wohnungseigentum an den Wohnungen des geförderten Objekts begründet werden
  • Anbieter der Förderung
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • Thema der Förderung
    • Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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