Zuschuss

Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Hamburg gibt es Förder für die Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand. Unterstützt werden die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Anlagen außerhalb des öffentlichen Raums. Dazu gehören zum Beispiel überdachte oder abgeschlossene Abstellplätze, Fahrradboxen, Sammelgaragen und Fahrradabstellräume. Auch Ladeanschlüsse für E-Bikes können gefördert werden. Ziel ist es, Fahrräder sicherer, wettergeschützt und besser zugänglich abzustellen.

Gefördert werden nicht nur neue Anlagen, sondern auch Verbesserungen an bestehenden Fahrradabstellanlagen. Dazu zählen zum Beispiel besserer Schutz vor Wetter und Diebstahl oder eine bessere Zugänglichkeit. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt. Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Fördersätze möglich.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn gilt schon die Vergabe eines Auftrags oder der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Der Antrag kann nur auf Deutsch gestellt werden. Die Unterlagen müssen vollständig und ohne Mängel eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Vermietung sowie andere berechtigte Personen. Sie richtet sich an Mehrfamilienhäuser mit mehr als 4 Wohneinheiten und an gewerblich genutzte Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen. Die Baugenehmigung der Immobilie muss vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sein. Besonders passend ist die Förderung, wenn sichere und hochwertige Fahrradabstellplätze nachgerüstet oder verbessert werden sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben für hochwertige Fahrradabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Raums
    • Neubau oder Modernisierung bestehender Anlagen
    • Verbesserung von Witterungs-, Diebstahl- oder Zugänglichkeitsschutz
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme
    • Einhaltung der technischen Vorgaben der Förderrichtlinie
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Beginn der Maßnahme ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle
    • Antrag nicht vollständig oder mit Mängeln
    • Antrag nicht auf Deutsch
  • Anbieter der Förderung
    • Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
  • Thema der Förderung
    • Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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