Zuschuss

Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder (RL-NGK)

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Familien im Land Brandenburg durch eines der Netzwerke Gesunde Kinder unterstützt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Brandenburg

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Netzwerke Gesunde Kinder im Land Brandenburg. Diese Netzwerke begleiten Familien während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Dafür können sie einen Zuschuss bekommen. Gefördert werden zum Beispiel Personal, Sachkosten, Ausstattung, Aus- und Weiterbildung sowie Elternbildung und Familienangebote. Auch Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit Partnern und für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können unterstützt werden.

Ein Netzwerk erhält die Förderung in der Regel je Landkreis oder kreisfreier Stadt. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Es gibt eine Obergrenze pro Netzwerk und Haushaltsjahr. Für neu gegründete Netzwerke kann der Antrag jederzeit gestellt werden. Für bestehende Netzwerke gilt eine Frist zum 31. Januar für das laufende Jahr.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für anerkannte Träger eines Netzwerks Gesunde Kinder im Land Brandenburg. Dazu gehören vor allem Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen, zum Beispiel Kliniken, wenn sie gemeinnützig getragen werden. Auch freie Träger der Wohlfahrtspflege oder Träger der örtlichen Daseinsvorsorge können passend sein, wenn sie die nötigen Bedingungen erfüllen. Wichtig ist außerdem ein Konzept für die Netzwerkarbeit.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für bestehende Netzwerke: bis zum 31. Januar für das laufende Jahr
    • Für neu gegründete Netzwerke: jederzeit
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Anerkannter Träger eines Netzwerks Gesunde Kinder im Land Brandenburg
    • Vorliegen eines bestätigten Konzepts für die Netzwerkarbeit
    • Einhaltung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen
    • Bei bestimmten Trägern: Kooperation mit einer regionalen Einrichtung des Gesundheitswesens
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
  • Thema der Förderung
    • Netzwerke Gesunde Kinder in Brandenburg

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.