Zuschuss

Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen fördert Projekte, die die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern. Es geht um Vorhaben, die das Leben in der Gesellschaft und die Teilhabe am Arbeitsleben stärken. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Unterstützt werden Personal- und Sachausgaben. Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Projektbeginn gestellt werden. Nach den Angaben soll der Antrag spätestens 12 Wochen vor Beginn des Projekts bei der Landesdirektion Sachsen eingehen. Gefördert werden nur Vorhaben, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass es sich um ein neues Angebot oder um eine grundlegende Erweiterung eines bestehenden Projekts handelt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger und Organisationen, die Projekte für Menschen mit Behinderungen planen. Sie passt besonders zu Vorhaben in der Behindertenhilfe, bei denen Teilhabe, Selbsthilfe, Bildung, Vernetzung oder Fortbildung gestärkt werden sollen. Auch Veranstaltungen und Angebote für Menschen mit Behinderungen können passend sein. Wichtig ist, dass das Vorhaben nicht bereits durch einen anderen zuständigen Leistungsträger finanziert werden muss.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn
  • Ansprechpunkt
    • Landesdirektion Sachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • neues Angebot oder grundlegende Erweiterung eines Projekts
    • Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben
    • Stärkung der Selbsthilfe sowie fachliche Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten
    • Projekte in der Behindertenhilfe
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine unmittelbare Finanzierungsverpflichtung durch einen gesetzlich zuständigen Leistungsträger darf bestehen
  • Anbieter der Förderung
    • Landesdirektion Sachsen
  • Thema der Förderung
    • selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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