Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Baden-Württemberg fördert innovative Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Garten- und Weinbau. Es geht darum, neue Ideen, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu testen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Gefördert werden zum Beispiel laufende Ausgaben für die Zusammenarbeit und Pilotprojekte. Ein Schwerpunkt sind Projekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft. Dort sollen praktische Lösungen für Probleme in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft gefunden werden.
Die Förderung soll helfen, Produktivität und Nachhaltigkeit zu verbessern. Auch die Erprobung neuer Technologien und Methoden kann unterstützt werden. Die Projekte müssen dafür schon gut vorbereitet und konkret beschrieben sein.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Akteure aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie aus dem Garten- und Weinbau. Auch andere Partner wie Beratungsstellen, Verbände, Wissenschaft und öffentliche Einrichtungen können beteiligt sein. Besonders geeignet ist sie für Gruppen, die gemeinsam an neuen Lösungen arbeiten wollen. Wichtig ist, dass das Vorhaben innovativ ist und in Baden-Württemberg umgesetzt wird.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Regierungspräsidium Stuttgart
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Rechtsfähige Operationelle Gruppen oder rechtsfähige Projektträger mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg
- Mindestens 2 Mitglieder in einer Operationellen Gruppe
- Kooperationsvereinbarung mit allen Mitgliedern
- Innovatives Projekt mit Bezug zu Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft, Gartenbau oder Weinbau
- Projekt ist hinreichend konkret beschrieben
- Pilotvorhaben außerhalb einer Operationellen Gruppe wird in Baden-Württemberg durchgeführt
- mögliche Ausschlusskriterien
- Grundlagenforschung und alleinstehende Forschungsvorhaben
- Bestehende Cluster und Netzwerke, die in der Cluster-Datenbank Baden-Württemberg eingetragen sind
- Gruppen oder Projektträger in Schwierigkeiten
- Gruppen oder Projektträger, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Thema der Förderung
- Zusammenarbeit im Ländlichen Raum
- Innovation in Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft, Gartenbau und Weinbau
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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