Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Freistaat Bayern fördert den organisierten Sport. Das gilt für Sportvereine und Sportverbände, wenn sie Angebote im Breiten- und Nachwuchsleistungssport machen. Auch Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung können gefördert werden. Außerdem gibt es Unterstützung für den Bau und die Verbesserung von Sportstätten. Die Förderung kann als Zuschuss oder als Darlehen erfolgen.
Die Förderung hängt von der Art der Maßnahme ab. Es gibt Unterstützung für den Sportbetrieb und für Investitionen. Dazu zählen zum Beispiel Neubau, Umbau, Erweiterung, Modernisierung oder Sanierung von Sportstätten. Auch Sportgroßveranstaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die genauen Bedingungen richten sich nach der jeweiligen Maßnahme.
Für Anträge gelten feste Verfahren. Bei manchen Maßnahmen läuft der Antrag über den Dachverband, bei anderen über die zuständige Behörde. Für den Sportbetrieb gibt es eine feste Frist im Jahr. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände in Bayern. Sie passt besonders gut, wenn ein Verein Sportangebote für verschiedene Gruppen machen oder eine Sportstätte bauen oder verbessern möchte. Auch Verbände können profitieren, wenn sie den Sportbetrieb oder größere Sportvorhaben unterstützen. Wichtig ist, dass die Organisation die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Für die Förderung des Sportbetriebs: bis spätestens 1. März eines Jahres
- Ansprechpunkt
- zuständige Kreisverwaltungsbehörde Bayern
- Freistaat Bayern – BayernPortal
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- gemeinnützige Organisation mit Sitz in Bayern
- Mitglied in einer anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports
- geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse
- bei Vereinen: aktive Jugendarbeit
- bei Vereinen: ausreichender Anteil junger Mitglieder
- bei Verbänden: Unterwerfung unter den NADA-Code und aktive Dopingprävention
- mögliche Ausschlusskriterien
- fehlende Gemeinnützigkeit
- kein Sitz in Bayern
- keine Mitgliedschaft in einer anerkannten Dachorganisation
- fehlende geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Thema der Förderung
- organisierter Sport
- Sportbetrieb
- Sportstätten
- Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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