Zuschuss

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Wenn Sie eine Maßnahme zur Verbesserung des Waldbestands in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Niedersachsen gibt es Förder für Maßnahmen, die den Wald verbessern. Sie können einen Zuschuss bekommen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gefördert werden zum Beispiel die Erstaufforstung, eine naturnahe Waldbewirtschaftung und forstwirtschaftliche Infrastruktur. Die Förderung kommt aus Mitteln für Landwirtschaft und Küstenschutz.

Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, welche Maßnahme geplant ist und wie groß sie ist. Es gibt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro je Antrag, bei der Jungbestandespflege von 500 Euro je Antrag. Der Antrag muss bei der zuständigen Regionalstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Dabei sind die jeweiligen Stichtage für die Antragstellung wichtig.

Die Maßnahme muss den rechtlichen Vorgaben und den Regeln einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen. Außerdem gelten für die einzelnen Förderbereiche besondere Bedingungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Besitzerinnen und Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Niedersachsen. Auch Zusammenschlüsse solcher Eigentümer können unterstützt werden. Für Unternehmen ist wichtig, dass sie die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Bitte beachten Sie die jeweiligen Stichtage für die Antragstellung.
  • Ansprechpunkt
    • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Besitzerinnen oder Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie deren Zusammenschlüsse.
    • Unternehmen müssen die Kriterien der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.
    • Die Maßnahme muss den rechtlichen Bestimmungen und den Regeln der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen.
    • Mit Ausnahme forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse muss die antragstellende Person Eigentümerin oder Eigentümer der Fläche sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen können.
    • Die Zweckbindungsfristen für die einzelnen Förderbereiche müssen beachtet werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Der Bund.
    • Das Land.
    • Die Anstalt Niedersächsische Landesforsten.
    • Juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent bei genannten Institutionen befindet.
    • Unternehmen in Schwierigkeiten.
    • Unternehmen, die einer Beihilferückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • Thema der Förderung
    • Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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