Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt deutsch-polnische oder polnische Kunst- und Kulturprojekte in Deutschland. Sie wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vergeben. Es geht um Projekte, die die polnische Kultur, Sprache und Geschichte sichtbar machen oder die deutsch-polnische Verständigung stärken. Auch Projekte für junge Menschen oder mit öffentlicher Wirkung können gefördert werden.
Die Förderung ist ein Zuschuss. Sie kann für viele Bereiche der Kultur genutzt werden, zum Beispiel für Kunst, Musik, Literatur, Tanz, Film, Fotografie oder neue Medien. Eine Förderung ist bis zu 20.000 Euro möglich. Das Projekt darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen oder abgeschlossen sein.
Nach dem Projekt müssen die Mittel nachgewiesen werden. Dafür sind Rechnungen und Belege aufzubewahren. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Entscheidung hängt von den Voraussetzungen und vom Projekt ab.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die ein deutsch-polnisches oder polnisches Kulturprojekt in Deutschland planen. Dazu gehören zum Beispiel gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Körperschaften und andere öffentliche oder gemeinnützige Träger. Wichtig ist, dass das Projekt noch nicht begonnen hat und mit eigenen Mitteln oder weiteren Geldern mitfinanziert wird. Auch die antragstellende Person muss das Projekt selbst durchführen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- für das Folgejahr: bis zum 30.9.
- für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31.3.
- vor Beginn des Projekts
- Ansprechpunkt
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Referat K 44
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- deutsch-polnisches oder polnisches Kunst- oder Kulturprojekt
- Beitrag zur polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland
- Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung
- Projekt mit Bezug zur Jugend oder mit öffentlicher Wahrnehmung
- Mitfinanzierung durch Eigenmittel, Länder, Kommunen oder Spenden
- Projekt hat noch nicht begonnen
- mögliche Ausschlusskriterien
- bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen
- Anbieter der Förderung
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Thema der Förderung
- deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte
- polnische Kunst und Kultur in Deutschland
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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