Zuschuss

Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung

Wenn Ihre gemeinnützige Einrichtung ihren Sitz in Bremen hat und Sie Umweltschutzprojekte oder Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Bremen fördert gemeinnützige Projekte im Bereich Umwelt und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Unterstützt werden Vorhaben, die zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt beitragen. Dazu gehören auch Projekte der Umweltbildung und Bildungsarbeit für Kinder und Jugendliche. Die Förderung kann für Projekte, Maßnahmen und Kampagnen genutzt werden. In Ausschreibungen können zusätzlich aktuelle Schwerpunkte festgelegt werden. Die Laufzeit eines Projekts kann bis zu 24 Monate betragen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen mit Sitz in Bremen. Besonders passend ist sie für Träger, die Umwelt-, Naturschutz- oder Bildungsprojekte planen. Auch Vorhaben mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen können gefördert werden. Wichtig ist, dass das Projekt einen klaren Bezug zur Stadtgemeinde Bremen hat.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
    • Bremer Umwelt Beratung e.V.
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • gemeinnütziger Verein oder gemeinnützige Einrichtung mit Sitz in Bremen
    • Projekt liegt im besonderen öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen
    • notwendige sachliche und fachliche Voraussetzungen sind vorhanden
    • definiertes Ergebnis in einem festgelegten Zeitraum
    • Gesamtfinanzierung ist gesichert
    • regelmäßiger angemessener Eigenanteil
    • aktiver Informations-, Bildungs- oder Handlungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • kein Sitz in Bremen
    • kein Bezug zur Stadtgemeinde Bremen
    • keine gesicherte Gesamtfinanzierung
    • fehlende sachliche oder fachliche Voraussetzungen
  • Anbieter der Förderung
    • Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
  • Thema der Förderung
    • Umwelt- und Naturschutz
    • Bildung für nachhaltige Entwicklung
    • außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche
    • Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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