Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Angebote im Bayerischen Netzwerk Pflege. Gefördert werden Familienpflegestationen, Fachstellen für pflegende Angehörige und Pflegestützpunkte. Es gibt Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben. Die Förderung soll die Arbeit vor Ort stärken und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen verbessern.
Bei Familienpflegestationen geht es vor allem um qualifizierte Fachkräfte, Vernetzung, Einsatzleitung und Beratung. Bei Fachstellen für pflegende Angehörige geht es vor allem um Beratung, Begleitung und Angebote für pflegende Angehörige, zum Beispiel Gruppen oder Schulungen. Bei Pflegestützpunkten geht es um neutrale Beratung, Informationen zu Hilfen und die Koordination von Unterstützungsangeboten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger, die eine Familienpflegestation, eine Fachstelle für pflegende Angehörige oder einen Pflegestützpunkt betreiben. Sie richtet sich an Einrichtungen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen beraten, begleiten und unterstützen. Besonders hilfreich ist sie für Organisationen, die ihre Arbeit mit anderen sozialen Diensten und Behörden gut vernetzen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis spätestens 31. Dezember für das Folgejahr
- Ansprechpunkt
- Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Familienpflegestation: Fachkräfte mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft
- Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten sowie Behörden und Stellen
- Familienpflegestation: Zulassung zur Abrechnung mit den Krankenkassen
- Fachstelle für pflegende Angehörige: regelmäßige Erreichbarkeit und erkennbare Außenwirkung
- Fachstelle für pflegende Angehörige: Hausbesuche
- Pflegestützpunkt: von der Kommune anteilig finanzierte Fachkraft mit mindestens 50 Prozent der tarifvertraglichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft
- Zusammenarbeit mit Trägern, Beratungsstellen und Behörden in der Region
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Thema der Förderung
- Pflege
- Unterstützung von Familienpflege, Angehörigenarbeit und Pflegestützpunkten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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