Zuschuss

Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben in Forschung, Entwicklung und Innovation in Nordrhein-Westfalen. Es gibt einen Zuschuss für Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben sowie für bestimmte Infrastruktur- und Innovationsprojekte. Gefördert werden zum Beispiel Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Forschungsinfrastrukturen und Innovationscluster. Auch Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen können gefördert werden. Die Förderung läuft meist über Wettbewerbe und themenbezogene Aufrufe. In Einzelfällen sind auch Förderungen ohne Aufruf möglich. Der Antrag soll normalerweise vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und andere Einrichtungen, die in Forschung, Entwicklung oder Innovation tätig sind. Auch Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen können profitieren. Besonders interessant ist sie für Vorhaben mit wirtschaftlichem Bezug in Nordrhein-Westfalen. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es ebenfalls passende Fördermöglichkeiten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine feste Frist genannt; Anträge sollen normalerweise vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
    • Die Laufzeit beträgt normalerweise bis zu 3 Jahre.
    • Bei Verbundvorhaben muss die Zusammenarbeit schriftlich vereinbart werden.
    • Nicht gewinnorientierte Zuwendungsempfänger müssen wirtschaftliche Tätigkeiten zu marktüblichen Bedingungen erbringen.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Forschung, Entwicklung und Innovation
    • Forschungsinfrastrukturen
    • Innovationscluster
    • Innovationsmaßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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