Zuschuss

Förderung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen ab 100 kW

Zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser

Stand 22.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Diese Förderung unterstützt elektrisch betriebene Wärmepumpen mit einer Leistung ab 100 kW. Gefördert werden Anlagen, die vor allem Heizwärme, Warmwasser, Prozesswärme oder Wärmenetze versorgen. Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Förderung kann bis zu 35 % der förderungsfähigen Investitions-Mehrkosten betragen. Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Investition verbindlich ausgelöst wird, zum Beispiel vor Bestellung, Lieferung oder Baubeginn.

Gefördert werden nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch wichtige Anlagenteile und Arbeiten rund um die Anlage. Dazu zählen zum Beispiel Wärmequellenanlagen, Pufferspeicher, hydraulische Installation, Anlagenregelung, elektrische Installation sowie Planung und Montage. Die Wärmepumpe muss mit Umgebungswärme arbeiten und überwiegend für Wärme eingesetzt werden. Für die Förderung gelten technische Vorgaben, zum Beispiel zur Jahresarbeitszahl und zum eingesetzten Kältemittel.

Die Förderung gilt österreichweit und ist unbefristet. Zuständig ist die WKO - Wirtschaftskammer Österreich. Die Antragstellung erfolgt online.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere unternehmerisch tätige Organisationen, die eine große elektrische Wärmepumpe einsetzen wollen. Auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen können sie nutzen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, bei denen Wärme für Gebäude, Warmwasser, Prozesse oder Wärmenetze bereitgestellt werden soll.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • unbefristet
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • elektrisch betriebene Wärmepumpe ab 100 kW
    • überwiegende Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser, Prozesswärme oder Versorgung von Wärmenetzen
    • Kältemittel mit einem GWP von weniger als 750
    • Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8
    • Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung, dem Baubeginn oder einer anderen unwiderruflichen Verpflichtung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Wärmepumpen, die überwiegend zur Kältebereitstellung ausgelegt sind
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Erneuerbare Energie
    • Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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