Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Erstellung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten für ländliche Gemeinden. Dafür gibt es einen Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Gefördert wird auch die Fortschreibung eines bereits geförderten Konzepts.
Ein integriertes Gemeindeentwicklungskonzept enthält zum Beispiel eine Beschreibung der Region, eine Analyse von Stärken und Schwächen, Entwicklungsziele, eine Entwicklungsstrategie und Leitprojekte. Dazu gehören auch Kriterien für die Auswahl von Förderprojekten und für die Bewertung der Zielerreichung. Bei der Planung sollen auch Digitalisierung, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Entwicklung der Ortskerne berücksichtigt werden.
Der Zuschuss kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Pro Konzept sind höchstens 70.000 Euro in einem Zeitraum von 7 Jahren möglich. Für die Fortschreibung eines bereits geförderten Konzepts sind bis zu 25.000 Euro möglich. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt, die ein Entwicklungskonzept für ihre ländliche Gemeinde erstellen wollen. Sie passt besonders gut, wenn die Gemeinde ihre Entwicklung langfristig planen und dabei Bürgerinnen und Bürger einbeziehen möchte. Auch für Gemeinden, die ein bereits gefördertes Konzept aktualisieren wollen, ist sie geeignet.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Erarbeitung eines integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts unter aktiver Bürgerbeteiligung
- Berücksichtigung von gleichwertigen Lebensverhältnissen und erreichbarer Grundversorgung
- Berücksichtigung attraktiver und lebendiger Ortskerne sowie der Behebung von Gebäudeleerständen
- Berücksichtigung von Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
- Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- Berücksichtigung der demografischen Entwicklung
- Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Digitalisierung und Datennutzung
- bei Fortschreibung: schriftliche Begründung der inhaltlichen Notwendigkeit
- mögliche Ausschlusskriterien
- gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Anbieter der Förderung
- Land Sachsen-Anhalt
- Thema der Förderung
- integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte
- ländliche Entwicklung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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